Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Fulda Harmerz 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Fulda-Harmerz? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Fulda-Harmerz finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Fulda-Harmerz liegt bei 130 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 14% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 130 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 55 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Fulda-Harmerz 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 130 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 16 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 114 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 14%.

Die Bodenrichtwerte für Fulda-Harmerz wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 08.05.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Fulda werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung13014.0 %55130
Landwirtschaft2,612.6 %1,92,6
Forstwirtschaft0,58.7 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Fulda-Harmerz (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Fulda-Harmerz liegt aktuell bei 130 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 114 €/m² (2024) entspricht dies einem Anstieg um 16 €/m² bzw. 14,0 %. Damit hat der Richtwert den bisherigen Höchststand deutlich überschritten.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 43 €/m² auf 130 €/m² mehr als verdreifacht, was einem Zuwachs von rund 202 % entspricht. Die stärkste Einzelsteigerung fiel in das Jahr 2003 mit +26,7 % (von 45 auf 57 €/m²), gefolgt vom aktuellen Anstieg um 14,0 %. In den Jahren 2008 und 2009 sank der Wert vorübergehend von 76 auf 69 €/m², bevor er sich bis 2010 wieder auf 74 €/m² erholte. Zwischen 2010 und 2015 verlief die Entwicklung mit Werten zwischen 73 und 82 €/m² vergleichsweise moderat.

Von 2016 bis 2021 stieg der Bodenrichtwert dynamisch von 89 auf 121 €/m², mit Zuwächsen von 8,5 % (2016), 11,2 % (2017) und 9,1 % (2018). Nach einer Stagnation im Jahr 2019 folgten 2020 und 2021 weitere Anstiege auf 113 bzw. 121 €/m². Im Jahr 2022 kam es zum stärksten Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum: Der Wert fiel um 12 €/m² bzw. 9,9 % auf 109 €/m² und blieb 2023 unverändert. Seit 2024 ist wieder ein Aufwärtstrend erkennbar (114 €/m², +4,6 %), der im aktuellen Wert von 130 €/m² mündet.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021121 €/m²7.1 %
2022109 €/m²-9.9 %
2023109 €/m²0.0 %
2024114 €/m²4.6 %
2026130 €/m²14.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Fulda

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Fulda.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Zirkenbach15023.0 %1.3
Zell1158.5 %1.5
Johannesberg15523.0 %2.1
Bronnzell19013.1 %2.3
Sickels18113.8 %2.7
Niederrode9514.5 %2.8
Istergiesel9515.9 %3.0
Kohlhaus17113.2 %3.2
Fulda-Galerie19018.0 %3.4
Westend20514.5 %4.0

Sind die Grundstückspreise in Fulda-Harmerz mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Fulda-Harmerz sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Fulda-Harmerz gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Fulda-Harmerz kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Fulda-Harmerz gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Fulda-Harmerz

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Fulda zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Hessen können Sie über BORIS Hessen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Hessen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Fulda

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Fulda:

Adresse:

Gutachterausschuss Stadt Fulda

Schlossstraße 1

36037 Fulda

Website:

https://www.fulda.de/bauen-wirtschaft/planen-bauen-wohnen/gutachten-preise/

E-Mail:

gutachterausschuss@fulda.de

Telefon:

0661 102-1665

Fax:

0661 102-2651

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Stadt Fulda.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Fulda Harmerz

Die Bodenrichtwerte für Fulda erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Hessen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Fulda werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Fuldas. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 08.05.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Fulda sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Fulda werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Fulda wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Fulda wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Fulda befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen