Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Altenglan 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Altenglan? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Altenglan finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Altenglan liegt bei 56 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 3,4% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 75 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 20 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Altenglan entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 56 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 58 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 3,4%.

Die Bodenrichtwerte für Altenglan wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Altenglan werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung56-3.4 %2075
Gewerbe5522.2 %2455
Landwirtschaft0,72-6.5 %0,40,85
Forstwirtschaft0,320.0 %0,250,3

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Altenglan (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Altenglan liegt aktuell bei 56 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 58 €/m² entspricht das einem Rückgang von 2 €/m² beziehungsweise 3,4 %. Über den Gesamtzeitraum seit 2000, als der Wert noch bei 22 €/m² lag, hat sich der Bodenrichtwert damit mehr als verdoppelt.

Die Entwicklung verlief über die Jahre überwiegend aufwärtsgerichtet, mit einzelnen Rücksetzern. Nach einem Anstieg auf 39 €/m² im Jahr 2007 gaben die Werte 2008 um 7,7 % auf 36 €/m² nach und stagnierten anschließend bis 2012 auf einem Niveau zwischen 35 und 37 €/m². Der stärkste prozentuale Zuwachs wurde 2003 mit 26,1 % verzeichnet, als der Wert von 23 auf 29 €/m² stieg.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein Höchststand von 61 €/m² im Jahr 2021 nach einem kontinuierlichen Anstieg seit 2013. Im Folgejahr 2022 sank der Bodenrichtwert um 9,8 % auf 55 €/m², den stärksten Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer Stagnation 2023 stieg der Wert 2024 um 5,5 % auf 58 €/m², bevor er zuletzt wieder auf 56 €/m² zurückging und damit weiterhin unter dem Höchststand von 2021 liegt.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202161 €/m²7.0 %
202255 €/m²-9.8 %
202355 €/m²0.0 %
202458 €/m²5.5 %
202656 €/m²-3.4 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Rammelsbach600.0 %1.9
Kusel1120.0 %5.1
Sankt Julian390.0 %6.8
Reichenbach-Steegen1200.0 %7.4
Kottweiler-Schwanden1700.0 %9.2
Glan-Münchweiler1600.0 %9.6
Niedermohr1220.0 %10.0
Offenbach-Hundheim400.0 %10.2
Steinwenden1680.0 %10.6
Baumholder420.0 %10.7
Schwedelbach1650.0 %10.9
Wolfstein600.0 %11.5
Herschweiler-Pettersheim750.0 %11.6
Mackenbach3150.0 %12.1
Nanzdietschweiler860.0 %12.4

Sind die Grundstückspreise in Altenglan mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Altenglan sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Altenglan gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Altenglan kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Altenglan gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Altenglan?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Altenglan zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Altenglan

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Altenglan:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz

Bahnhofstraße 59

66869 Kusel

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-wpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06331 5011-1222

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Altenglan erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kusel anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Altenglan werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kusel festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Altenglans. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Altenglan sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kusel hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Altenglan werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Altenglan wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Altenglan wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Altenglan befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen