Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Helferskirchen 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Helferskirchen? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Helferskirchen finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Helferskirchen liegt bei 95 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 10,5% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 120 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 65 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Helferskirchen entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 95 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 9 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 86 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 10,5%.

Die Bodenrichtwerte für Helferskirchen wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Helferskirchen werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung9510.5 %65120
Gewerbe3413.3 %3434
Landwirtschaft1,379.6 %11,45
Forstwirtschaft0,450.0 %0,450,45

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Helferskirchen (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Helferskirchen beträgt 86 €/m² im Jahr 2024. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 4 €/m² oder 4,9 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit dem Jahr 2000 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 32 €/m² auf aktuell 86 €/m², was einem Gesamtanstieg von 168,8 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert von 67 €/m² kontinuierlich auf 91 €/m² kletterte. Die stärkste Einzelveränderung in diesem Zeitraum ereignete sich 2017 mit einem Zuwachs von 11,9 %.

Eine markante Unterbrechung dieser Wachstumsdynamik erfolgte im Jahr 2022, als die Bodenrichtwerte um 9,9 % auf 82 €/m² einbrachen und im Folgejahr 2023 auf diesem Niveau stagnierten. Nach dieser Korrekturphase setzte 2024 wieder eine moderate Erholung ein. Auffällig ist zudem der kurze Rückgang in den Jahren 2008 und 2009, als die Werte von 57 €/m² auf 52 €/m² sanken, bevor sie sich ab 2010 wieder stabilisierten.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202191 €/m²7.1 %
202282 €/m²-9.9 %
202382 €/m²0.0 %
202486 €/m²4.9 %
202695 €/m²10.5 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Ötzingen850.0 %2.0
Maxsain630.0 %3.7
Siershahn1240.0 %4.2
Selters (Westerwald)1200.0 %4.4
Mogendorf1040.0 %5.1
Wirges1580.0 %5.3
Staudt1590.0 %5.9
Ebernhahn1110.0 %6.3
Meudt840.0 %6.5
Ruppach-Goldhausen1210.0 %7.5
Dernbach (Westerwald)1290.0 %7.5
Ransbach-Baumbach1640.0 %8.0
Heiligenroth1450.0 %8.1
Marienrachdorf790.0 %8.1
Herschbach1130.0 %8.8

Sind die Grundstückspreise in Helferskirchen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Helferskirchen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Helferskirchen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Helferskirchen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Helferskirchen gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Helferskirchen?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Helferskirchen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Helferskirchen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Helferskirchen:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5

56457 Westerburg

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.wwt@vermkv.rlp.de

Telefon:

02663 9165-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Helferskirchen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Westerwaldkreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Helferskirchen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Westerwaldkreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Helferskirchens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Helferskirchen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Westerwaldkreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Helferskirchen werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Helferskirchen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Helferskirchen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Helferskirchen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen