Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Mainz Hartenberg-Münchfeld 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Mainz-Hartenberg-Münchfeld liegt bei 1.138 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 2,6% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 4.090 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 640 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Mainz-Hartenberg-Münchfeld 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 1.138 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 29 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 1.109 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 2,6%.
Die Bodenrichtwerte für Mainz-Hartenberg-Münchfeld wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Mainz werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 1.138 | 2.6 % | 640 | 4.090 |
| Gewerbe | 301 | 2.0 % | 275 | 505 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Mainz-Hartenberg-Münchfeld (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Mainz Hartenberg-Münchfeld liegt im Jahr 2024 bei 1.109 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 43 €/m² beziehungsweise 4,0 %. Für 2026 wird ein weiterer Anstieg auf 1.138 €/m² ausgewiesen, was einer Zunahme von 2,6 % entspricht.
Über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 422 €/m² mehr als verdoppelt, wobei die Entwicklung in mehreren dynamischen Phasen verlief. Besonders auffällig ist der Zeitraum zwischen 2016 und 2021, in dem die Werte kontinuierlich und deutlich anstiegen – von 870 €/m² auf den Höchststand von 1.183 €/m² im Jahr 2021. Die stärkste absolute Wertsteigerung erfolgte 2017 mit einem Zuwachs von 102 €/m², was einer relativen Veränderung von 11,7 % entsprach.
Die jüngere Entwicklung zeigt jedoch eine markante Zäsur: Im Jahr 2022 brach der Bodenrichtwert um 113 €/m² auf 1.070 €/m² ein, was einem Rückgang von 9,6 % entspricht und die stärkste negative Veränderung im gesamten Beobachtungszeitraum darstellt. Nach einer weiteren leichten Korrektur um 0,4 % im Jahr 2023 hat sich der Markt 2024 stabilisiert und zeigt wieder eine positive Tendenz, wobei das Vorkrisenniveau von 2021 noch nicht wieder erreicht wurde.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 1.183 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 1.070 €/m² | -9.6 % |
| 2023 | 1.066 €/m² | -0.4 % |
| 2024 | 1.109 €/m² | 4.0 % |
| 2026 | 1.138 €/m² | 2.6 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Mainz
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Mainz.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Neustadt | 2.349 | 3.7 % | 1.7 |
| Oberstadt | 1.224 | 2.3 % | 2.3 |
| Altstadt | 4.049 | 4.1 % | 2.4 |
| Gonsenheim | 979 | 0.8 % | 2.5 |
| Mombach | 780 | 0.0 % | 2.8 |
| Bretzenheim | 1.059 | -1.2 % | 3.1 |
| Drais | 991 | 0.0 % | 4.8 |
| Weisenau | 1.050 | -8.4 % | 5.1 |
| Marienborn | 893 | 0.8 % | 5.1 |
| Lerchenberg | 708 | 0.0 % | 5.6 |
Sind die Grundstückspreise in Mainz-Hartenberg-Münchfeld mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Mainz-Hartenberg-Münchfeld sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Mainz-Hartenberg-Münchfeld gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Mainz-Hartenberg-Münchfeld kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Mainz-Hartenberg-Münchfeld gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Mainz-Hartenberg-Münchfeld
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Mainz zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Mainz
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Mainz:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Mainz
Zitadelle, Bau C
55131 Mainz
Website:
https://www.mainz.de/vv/oe/Geschaeftsstelle-des-Gutachterausschusses-Bauamt.phpE-Mail:
gutachterausschusse@stadt.mainz.deTelefon:
06131 115Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Mainz.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Mainz Hartenberg-Münchfeld
Die Bodenrichtwerte für Mainz erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Mainz anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Mainz werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Mainz festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Mainzs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Mainz sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Mainz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Mainz werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Mainz wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Mainz wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Mainz befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de