Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Zerf 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Zerf? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Zerf finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Zerf liegt bei 68 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 30,8% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 145 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 42 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Zerf entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 68 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 16 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 52 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 30,8%.

Die Bodenrichtwerte für Zerf wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Zerf werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung6830.8 %42145
Gewerbe323.2 %1350
Landwirtschaft0,814.3 %0,70,9
Forstwirtschaft0,350.0 %0,350,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Zerf (2001-2026)

In Zerf lag der durchschnittliche Bodenrichtwert zuletzt bei 68 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 52 €/m² entspricht dies einem Anstieg um 16 €/m² beziehungsweise 30,8 %. Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Wert von 19 €/m² damit mehr als verdreifacht.

Die Entwicklung verlief über lange Phasen moderat. Bis 2007 stieg der Wert zunächst auf 35 €/m², wobei 2003 mit 30,0 % den stärksten Zuwachs dieser Phase markierte. In den Jahren 2008 und 2009 gab er leicht auf 31 €/m² nach, bevor er sich bis 2015 mit geringen Schritten auf 37 €/m² erholte.

In den letzten fünf bis zehn Jahren beschleunigte sich der Anstieg deutlich: Von 40 €/m² im Jahr 2016 stieg der Bodenrichtwert bis 2021 auf 55 €/m². Der Rückgang um 9,1 % auf 50 €/m² im Jahr 2022 blieb der einzige nennenswerte Einbruch dieser Phase, gefolgt von einer Stagnation 2023 und einem Plus von 4,0 % auf 52 €/m² im Jahr 2024. Der Sprung auf 68 €/m² im aktuellen Wert stellt die größte absolute und relative Veränderung im gesamten Beobachtungszeitraum dar.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202155 €/m²7.8 %
202250 €/m²-9.1 %
202350 €/m²0.0 %
202452 €/m²4.0 %
202668 €/m²30.8 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Irsch1340.0 %6.2
Schillingen710.0 %6.7
Serrig1280.0 %7.1
Wiltingen1600.0 %9.2
Pellingen1550.0 %10.0
Kell am See750.0 %11.1
Saarburg1800.0 %11.5
Pluwig1500.0 %11.8
Ayl1370.0 %12.1
Trassem1260.0 %12.1
Freudenburg1300.0 %12.3
Konz2090.0 %12.7
Gusterath1400.0 %13.8
Osburg1800.0 %15.0
Gusenburg680.0 %16.1

Sind die Grundstückspreise in Zerf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Zerf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Zerf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Zerf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Zerf gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Zerf?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Zerf zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Zerf

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Zerf:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel

Im Viertheil 24

54470 Bernkastel-Kues

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-wem@vermkv.rlp.de.

Telefon:

06531 5017-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Zerf erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Zerf werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Zerfs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Zerf sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Zerf werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Zerf wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Zerf wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Zerf befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen