Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Wegeleben 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Wegeleben? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Wegeleben finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Wegeleben liegt bei 20 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 25% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 12 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Wegeleben entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 20 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 4 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 16 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 25%.

Die Bodenrichtwerte für Wegeleben wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 16.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Wegeleben werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2025.0 %1240
Gewerbe1042.9 %812
Landwirtschaft2,78.0 %0,93,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Wegeleben (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Wegeleben liegt im Jahr 2026 bei 20 €/m². Gegenüber dem letzten erfassten Wert von 2024 entspricht dies einem Anstieg um 4 €/m² oder 25,0 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine Entwicklung von 6 €/m² auf 20 €/m², was einer Steigerung um 233,3 % entspricht. Besonders auffällig ist die lange Phase der Stagnation zwischen 2011 und 2013, in der die Werte konstant bei 10 €/m² verharrten. Der stärkste Rückgang erfolgte im Jahr 2022 mit einem Minus von 11,8 % auf 15 €/m², nachdem der Wert 2021 noch auf 17 €/m² gestiegen war.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich eine volatile Entwicklung mit deutlichen Schwankungen. Nach der Stagnationsphase von 2019 bis 2020 bei jeweils 15 €/m² folgte 2021 ein kräftiger Anstieg um 13,3 %. Die nachfolgende Korrektur 2022 wurde durch moderate Zuwächse in den Jahren 2024 und 2026 wieder ausgeglichen, wobei der jüngste Sprung auf 20 €/m² die dynamischste Entwicklung im betrachteten Zeitraum darstellt.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202117 €/m²13.3 %
202215 €/m²-11.8 %
202315 €/m²0.0 %
202416 €/m²6.7 %
202620 €/m²25.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Selke-Aue180.0 %3.7
Hedersleben180.0 %5.5
Ditfurt300.0 %5.7
Harsleben620.0 %6.5
Gröningen320.0 %7.5
Kroppenstedt300.0 %10.4
Schwanebeck270.0 %10.5
Halberstadt600.0 %11.8
Seeland210.0 %12.8
Quedlinburg770.0 %14.0
Blankenburg (Harz)620.0 %15.4
Börde-Hakel210.0 %15.8
Oschersleben350.0 %16.9
Egeln270.0 %17.4
Ballenstedt410.0 %17.5

Sind die Grundstückspreise in Wegeleben mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Wegeleben sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Wegeleben gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Wegeleben kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Wegeleben gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Wegeleben?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Wegeleben zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Sachsen-Anhalt können Sie über BORIS Sachsen-Anhalt, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Sachsen-Anhalt.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Wegeleben

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Wegeleben:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Harz

Otto-von-Guericke-Straße 15

39104 Magdeburg

Website:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-adressen-gutachterausschuss.html

E-Mail:

gaa.magdeburg.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

Telefon:

0391 567-7864

Fax:

0391 567-7821

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Harz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Wegeleben erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Sachsen-Anhalt nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Harz anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Wegeleben werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Harz festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Wegelebens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 16.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Wegeleben sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Harz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Wegeleben werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Wegeleben wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Wegeleben wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Wegeleben befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen