Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Seeheim-Jugenheim 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Seeheim-Jugenheim? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Seeheim-Jugenheim finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Seeheim-Jugenheim liegt bei 385 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 4,7% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 900 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 55 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Seeheim-Jugenheim entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 385 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 19 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 404 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von -4,7%.

Die Bodenrichtwerte für Seeheim-Jugenheim wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 12.06.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Seeheim-Jugenheim werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung38555900
Gewerbe16070220
Landwirtschaft2,571,65
Forstwirtschaft0,850,851,05

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Seeheim-Jugenheim (2001-2026)

Der durchschnnittliche Bodenrichtwert in Seeheim-Jugenheim weist von 2000 bis 2024 einen langfristigen Aufwärtstrend an. Dieser Trend wurde jedoch im Jahr 2021 unterbrochen.

Seit Beginn der Beobachtung ist der Bodenrichtwert von 156 €/m² auf 422 €/m² in 2021 gestiegen und fiel dann auf 385 €/m² in 2024. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 229 €/m² oder 146,8% über den gesamten Zeitraum.

Das stärkste Wachstum innerhalb eines Jahres fand zwischen 2002 und 2003 statt, mit einem Anstieg von 24,2% (von 165 €/m² auf 205 €/m²). Der stärkste Abfall war zwischen 2007 und 2008 zu beobachten, mit einem Rückgang von -5,8% (von 276 €/m² auf 260 €/m²).

Von seinem Höhepunkt im Jahr 2021, wo der Bodenrichtwert bei 422 €/m² lag, fiel er bis 2024 auf 385 €/m². Dies stellt einen erheblichen Rückgang von -8,8% innerhalb der letzten drei Jahre dar. Diese Jahre stellen somit eine Trendwende nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs dar.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2020408 €/m²4.6 %
2021422 €/m²3.4 %
2022409 €/m²-3.1 %
2023404 €/m²-1.2 %
2024385 €/m²-4.7 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Hessen.
Stadt⌀ (€/m2)Min (€/m2)Max (€/m2)Distanz (km)
Bickenbach (Bergstraße)4261708004.4
Alsbach-Hähnlein3901308505.3
Lautertal (Odenwald)109503705.9
Mühltal3331201.1506.0
Modautal112552706.2
Zwingenberg3281308506.2
Pfungstadt3541708006.9
Bensheim307501.0507.8
Ober-Ramstadt247905259.1
Lindenfels685016010.3
Fischbachtal996524010.5
Gernsheim25613057510.6
Groß-Bieberau1798046011.9
Einhausen (Hessen)27712050012.8
Fränkisch-Crumbach1135019013.2

Sind die Grundstückspreise in Seeheim-Jugenheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Seeheim-Jugenheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Seeheim-Jugenheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Seeheim-Jugenheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Seeheim-Jugenheim gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Seeheim-Jugenheim?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Seeheim-Jugenheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Hessen können Sie über BORIS Hessen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Hessen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Seeheim-Jugenheim

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Seeheim-Jugenheim:

Adresse:

Gutachterausschuss Bergstrasse, Darmstadt-Dieburg, Gross-Gerau, Offenbach, Odenwald

Odenwaldstraße 6

64646 Heppenheim

Website:

https://hvbg.hessen.de/ueber-uns/dienststellen/amt-fuer-bodenmanagement-heppenheim

E-Mail:

GS-GAA-AfB-HP@hvbg.hessen.de

Telefon:

0611 535-8904

Fax:

0611 327 605 390

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Bergstrasse, Darmstadt-Dieburg, Gross-Gerau, Offenbach, Odenwald.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Seeheim-Jugenheim erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Hessen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Darmstadt-Dieburg anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Seeheim-Jugenheim werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Darmstadt-Dieburg festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Seeheim-Jugenheims. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 12.06.2024 für den Stichtag 01.01.2024 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Seeheim-Jugenheim sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Darmstadt-Dieburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Seeheim-Jugenheim werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Seeheim-Jugenheim wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Seeheim-Jugenheim wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Seeheim-Jugenheim befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen