Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Partenheim 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Partenheim liegt bei 325 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 20,4% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 400 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 215 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Partenheim entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 325 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 55 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 270 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 20,4%.
Die Bodenrichtwerte für Partenheim wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Partenheim werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 325 | 20.4 % | 215 | 400 |
| Landwirtschaft | 4 | 0.0 % | 2 | 6 |
| Forstwirtschaft | 0,5 | 0.0 % | 0,5 | 0,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Partenheim (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Partenheim liegt aktuell bei 325 €/m² (Stand 2026). Gegenüber dem letzten ausgewiesenen Wert von 270 €/m² aus dem Jahr 2024 entspricht das einem Anstieg um 55 €/m² beziehungsweise 20,4 %. Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Wert von 102 €/m² auf das 3,2-Fache erhöht.
Die stärksten Zuwächse der frühen Jahre fallen auf 2003 mit 25,0 % (von 108 auf 135 €/m²) sowie auf 2002 mit 6,9 % und 2005 mit 12,2 %. Bis 2007 stieg der Wert auf 181 €/m², bevor er 2008 und 2009 auf 164 €/m² zurückging. Anschließend verlief die Entwicklung bis 2015 mit Schwankungen zwischen 173 und 195 €/m² vergleichsweise moderat.
In den vergangenen fünf bis zehn Jahren zeigte sich ein deutlich dynamischerer Verlauf: Zwischen 2015 und 2021 stieg der Bodenrichtwert von 195 auf 288 €/m², mit Zuwächsen von 11,3 % im Jahr 2017 und 8,7 % im Jahr 2016. Der Höchststand dieser Phase wurde 2021 erreicht, gefolgt von einem Rückgang um 9,7 % auf 260 €/m² im Jahr 2022, dem stärksten Einbruch im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer Seitwärtsbewegung 2023 (259 €/m²) und einem Anstieg auf 270 €/m² im Jahr 2024 übertrifft der aktuelle Wert von 325 €/m² das bisherige Hoch von 2021 um 37 €/m².
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 288 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 260 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 259 €/m² | -0.4 % |
| 2024 | 270 €/m² | 4.2 % |
| 2026 | 325 €/m² | 20.4 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Jugenheim in Rheinhessen | 365 | 0.0 % | 1.6 |
| Saulheim | 375 | 0.0 % | 4.0 |
| Sulzheim (Rheinhessen) | 252 | 0.0 % | 4.1 |
| Stadecken-Elsheim | 510 | 0.0 % | 5.0 |
| Wörrstadt | 370 | 0.0 % | 5.3 |
| Wallertheim | 210 | 0.0 % | 5.8 |
| Schwabenheim an der Selz | 358 | 0.0 % | 6.5 |
| Appenheim | 305 | 0.0 % | 6.7 |
| Udenheim | 272 | 0.0 % | 6.7 |
| Sprendlingen | 200 | 0.0 % | 6.9 |
| Gau-Bickelheim | 180 | 0.0 % | 7.2 |
| Schornsheim | 250 | 0.0 % | 7.5 |
| Essenheim | 544 | 0.0 % | 7.7 |
| Armsheim | 216 | 0.0 % | 7.9 |
| Sörgenloch | 350 | 0.0 % | 8.2 |
Sind die Grundstückspreise in Partenheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Partenheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Partenheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Partenheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Partenheim gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Partenheim?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Partenheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Partenheim
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Partenheim:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe
Ostdeutsche Straße 28
55232 Alzey
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
vermka-rhn@vermkv.rlp.de.Telefon:
06731 494-1000Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Partenheim erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Alzey-Worms anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Partenheim werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Alzey-Worms festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Partenheims. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Partenheim sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Alzey-Worms hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Partenheim werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Partenheim wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Partenheim wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Partenheim befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
