Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Urmitz 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Urmitz liegt bei 382 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 12,4% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 415 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 290 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Urmitz entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 382 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 42 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 340 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 12,4%.
Die Bodenrichtwerte für Urmitz wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Urmitz werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 382 | 12.4 % | 290 | 415 |
| Gewerbe | 80 | 0.0 % | 80 | 80 |
| Landwirtschaft | 4,05 | 1.2 % | 4 | 4,2 |
| Forstwirtschaft | 0,4 | 0.0 % | 0,4 | 0,4 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Urmitz (2001-2026)
In Urmitz liegt der aktuelle Bodenrichtwert bei 382 €/m². Gegenüber dem Vorwert aus dem Jahr 2024 (340 €/m²) entspricht dies einem Anstieg um 42 €/m² beziehungsweise 12,4 %. Damit markiert der aktuelle Wert zugleich den Höchststand im gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000.
Über den Gesamtzeitraum hat sich der Bodenrichtwert von 129 €/m² im Jahr 2000 auf 382 €/m² knapp verdreifacht. Der erste deutliche Anstieg erfolgte zwischen 2002 und 2007, als der Wert von 137 €/m² auf 228 €/m² zulegte, mit einem Sprung von 24,1 % im Jahr 2003. Nach einem Rückgang auf 207 €/m² im Jahr 2009 verlief die Entwicklung bis 2015 mit Werten zwischen 218 €/m² und 245 €/m² weitgehend seitwärts.
Zwischen 2015 und 2021 stieg der Bodenrichtwert von 245 €/m² auf 362 €/m², mit besonders starken Zuwächsen von 8,6 % im Jahr 2016 und 12,0 % im Jahr 2017. Im Jahr 2022 folgte der stärkste Rückgang des Betrachtungszeitraums um 9,4 % auf 328 €/m². Nach einer Stagnation im Jahr 2023 (327 €/m²) und einem moderaten Anstieg auf 340 €/m² im Jahr 2024 überschritt der Wert mit der jüngsten Anhebung erstmals die Marke von 360 €/m².
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 362 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 328 €/m² | -9.4 % |
| 2023 | 327 €/m² | -0.3 % |
| 2024 | 340 €/m² | 4.0 % |
| 2026 | 382 €/m² | 12.4 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Kaltenengers | 410 | 0.0 % | 1.4 |
| Sankt Sebastian | 375 | 0.0 % | 2.5 |
| Mülheim-Kärlich | 355 | 0.0 % | 2.7 |
| Weißenthurm | 202 | 0.0 % | 4.7 |
| Kettig | 288 | 0.0 % | 5.0 |
| Niederwerth | 256 | 0.0 % | 5.5 |
| Neuwied | 245 | 0.0 % | 6.0 |
| Bendorf | 236 | 0.0 % | 6.0 |
| Weitersburg | 290 | 0.0 % | 7.2 |
| Bassenheim | 360 | 0.0 % | 7.6 |
| Koblenz | 530 | 0.0 % | 7.9 |
| Saffig | 180 | 0.0 % | 8.0 |
| Urbar (Koblenz) | 277 | 0.0 % | 8.5 |
| Vallendar | 302 | 0.0 % | 8.5 |
| Wolken | 278 | 0.0 % | 8.7 |
Sind die Grundstückspreise in Urmitz mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Urmitz sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Urmitz gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Urmitz kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Urmitz gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Urmitz?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Urmitz zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Urmitz
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Urmitz:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück
Hüllstraße 7-9
55469 Simmern
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
ga.oeh@vermkv.rlp.deTelefon:
02651 9582-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Urmitz erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Urmitz werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Urmitzs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Urmitz sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Urmitz werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Urmitz wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Urmitz wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Urmitz befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
