Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Friedrichroda 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Friedrichroda liegt bei 46 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 12,2% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 75 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 3 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Friedrichroda entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 46 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 5 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 41 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 12,2%.
Die Bodenrichtwerte für Friedrichroda wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Friedrichroda werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 46 | 12.2 % | 3 | 75 |
| Gewerbe | 12 | -7.7 % | 3 | 14 |
| Landwirtschaft | 0,83 | 2.5 % | 0,45 | 1,52 |
| Forstwirtschaft | 0,36 | 2.9 % | 0,24 | 0,37 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Friedrichroda (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Friedrichroda liegt im Jahr 2024 bei 41 €/m². Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 2 €/m², was einer Steigerung von 5,1 % entspricht. Für 2026 wird bereits ein Wert von 46 €/m² ausgewiesen, was einem Zuwachs von 5 €/m² oder 12,2 % entspräche.
Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 15 €/m² auf aktuell 41 €/m², was nahezu einer Verdreifachung gleichkommt. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2018, als der Bodenrichtwert innerhalb von drei Jahren von 32 €/m² auf 38 €/m² kletterte, mit jährlichen Zuwachsraten zwischen 8,6 % und 10,3 %. Im Jahr 2003 fand mit einem Sprung von 16 €/m² auf 20 €/m² die höchste relative Steigerung im Beobachtungszeitraum statt, nämlich 25,0 %.
Auffällig ist der Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert erstmals seit 2009 wieder deutlich zurückging, und zwar um 4 €/m² auf 39 €/m², was einem Rückgang von 9,3 % entspricht. Im Jahr 2023 stagnierte der Wert auf diesem Niveau, bevor 2024 wieder eine Erholung einsetzte. Auch in den Jahren 2008 und 2009 waren bereits leichte Rückgänge zu verzeichnen, die jedoch weniger stark ausfielen als der Einbruch von 2022.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 43 €/m² | 7.5 % |
| 2022 | 39 €/m² | -9.3 % |
| 2023 | 39 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 41 €/m² | 5.1 % |
| 2026 | 46 €/m² | 12.2 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Thüringen.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Georgenthal | 43 | 0.0 % | 4.7 |
| Bad Tabarz | 52 | 0.0 % | 5.3 |
| Waltershausen | 46 | 0.0 % | 6.3 |
| Tambach-Dietharz | 47 | 0.0 % | 8.3 |
| Floh-Seligenthal | 32 | 0.0 % | 9.3 |
| Hörsel | 38 | 0.0 % | 10.4 |
| Brotterode-Trusetal | 24 | 0.0 % | 11.6 |
| Seebach (Wartburgkreis) | 35 | 0.0 % | 12.6 |
| Ohrdruf | 42 | 0.0 % | 13.1 |
| Gotha | 82 | 0.0 % | 13.3 |
| Luisenthal | 31 | 0.0 % | 14.4 |
| Ruhla | 32 | 0.0 % | 14.6 |
| Sonneborn | 39 | 0.0 % | 15.0 |
| Bad Liebenstein | 41 | 0.0 % | 15.3 |
| Wutha-Farnroda | 47 | 0.0 % | 16.1 |
Sind die Grundstückspreise in Friedrichroda mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Friedrichroda sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Friedrichroda gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Friedrichroda kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Friedrichroda gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Friedrichroda?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Friedrichroda zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Thüringen können Sie über BORIS TH, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS TH.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Friedrichroda
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Friedrichroda:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Gotha
Schloßberg 1
99867 Gotha
Website:
https://tlbg.thueringen.de/wertermittlung/kontaktE-Mail:
gutachter.gotha@tlvermgeo.thueringen.deTelefon:
03621 353230Fax:
03621 353245Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Gotha.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Friedrichroda erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS TH nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Gotha anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Friedrichroda werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Gotha festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Friedrichrodas. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Friedrichroda sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Gotha hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Friedrichroda werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Friedrichroda wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Friedrichroda wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Friedrichroda befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
