Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Fulda Lüdermünd 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Fulda-Lüdermünd? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Fulda-Lüdermünd finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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14 min.
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Fulda-Lüdermünd liegt bei 95 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 15,9% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 95 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Fulda-Lüdermünd 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 95 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 13 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 82 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 15,9%.

Die Bodenrichtwerte für Fulda-Lüdermünd wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 08.05.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Fulda werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung9515.9 %3095
Landwirtschaft2,612.6 %1,12,6
Forstwirtschaft0,498.9 %0,450,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Fulda-Lüdermünd (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert für Lüdermünd liegt im Jahr 2024 bei 82 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einer Steigerung um 4 €/m² beziehungsweise 5,1 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit dem Jahr 2000 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von 31 €/m² auf 82 €/m², was einem Zuwachs von 164,5 % entspricht. Besonders dynamisch entwickelten sich die Bodenrichtwerte in den Jahren 2016 bis 2018, als die Werte kontinuierlich von 64 €/m² auf 77 €/m² kletterten. Die stärkste Einzeljahressteigerung verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Anstieg um 24,2 % auf 41 €/m².

Auffällig ist der deutliche Rückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 8 €/m² oder 9,2 % auf 79 €/m² fiel – der stärkste Rückgang im gesamten Zeitraum. In den Folgejahren 2023 und 2024 stabilisierte sich die Entwicklung mit einer leichten Korrektur um 1,3 % nach unten und einer anschließenden Erholung um 5,1 %. Der für 2026 ausgewiesene Wert von 95 €/m² würde einen erheblichen Sprung um 15,9 % gegenüber 2024 bedeuten.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202187 €/m²7.4 %
202279 €/m²-9.2 %
202378 €/m²-1.3 %
202482 €/m²5.1 %
202695 €/m²15.9 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Fulda

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Fulda.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Kämmerzell1008.7 %1.9
Gläserzell13010.2 %3.4
Maberzell15010.3 %4.0
Lehnerz23513.5 %4.5
Aschenberg16711.3 %4.7
Dietershan12015.4 %5.1
Niesig17018.1 %5.2
Horas24913.2 %5.6
Rodges11512.7 %6.0
Frauenberg45710.4 %6.4

Sind die Grundstückspreise in Fulda-Lüdermünd mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Fulda-Lüdermünd sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Fulda-Lüdermünd gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Fulda-Lüdermünd kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Fulda-Lüdermünd gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Fulda-Lüdermünd

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Fulda zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Hessen können Sie über BORIS Hessen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Hessen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Fulda

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Fulda:

Adresse:

Gutachterausschuss Stadt Fulda

Schlossstraße 1

36037 Fulda

Website:

https://www.fulda.de/bauen-wirtschaft/planen-bauen-wohnen/gutachten-preise/

E-Mail:

gutachterausschuss@fulda.de

Telefon:

0661 102-1665

Fax:

0661 102-2651

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Stadt Fulda.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Fulda Lüdermünd

Die Bodenrichtwerte für Fulda erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Hessen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Fulda werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Fuldas. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 08.05.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Fulda sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Fulda werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Fulda wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Fulda wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Fulda befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen