Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Altenkirchen (Pfalz) 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Altenkirchen (Pfalz)? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Altenkirchen (Pfalz) finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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28.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Altenkirchen (Pfalz) liegt bei 59 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 7,8% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 80 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Altenkirchen (Pfalz) entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 59 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 5 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 64 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 7,8%.

Die Bodenrichtwerte für Altenkirchen (Pfalz) wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Altenkirchen (Pfalz) werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung59-7.8 %5080
Landwirtschaft0,88-2.2 %0,751,1
Forstwirtschaft0,3516.7 %0,30,35

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Altenkirchen (Pfalz) (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Altenkirchen (Pfalz) liegt im Jahr 2026 bei 59 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2024 ergibt sich ein Rückgang um 5 €/m², was einer negativen Veränderung von -7,8 % entspricht.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 24 €/m² auf 59 €/m², was mehr als einer Verdopplung entspricht. Besonders auffällig ist dabei das Jahr 2003 mit einem sprunghaften Anstieg um 28,0 %, dem stärksten prozentualen Zuwachs im gesamten Betrachtungszeitraum. Ein markanter Einbruch erfolgte 2008 mit einem Rückgang von -7,0 %, gefolgt von einer Phase der Stagnation zwischen 2011 und 2013.

Die jüngere Entwicklung zwischen 2015 und 2021 war durch kontinuierliches Wachstum geprägt, wobei der Bodenrichtwert von 46 €/m² auf 68 €/m² anstieg. Den Höchststand erreichte Altenkirchen im Jahr 2021, bevor im Jahr 2022 ein deutlicher Rückgang um -10,3 % auf 61 €/m² erfolgte, dem stärksten Minus seit 2008. Nach einer Stagnationsphase 2023 und einer leichten Erholung 2024 setzt sich der rückläufige Trend 2026 fort, sodass das aktuelle Niveau deutlich unter dem Spitzenwert von 2021 liegt.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202168 €/m²7.9 %
202261 €/m²-10.3 %
202361 €/m²0.0 %
202464 €/m²4.9 %
202659 €/m²-7.8 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Breitenbach760.0 %2.9
Brücken (Pfalz)970.0 %4.0
Herschweiler-Pettersheim740.0 %4.7
Schönenberg-Kübelberg1660.0 %6.2
Waldmohr1670.0 %6.8
Gries1090.0 %6.8
Nanzdietschweiler860.0 %8.9
Glan-Münchweiler1580.0 %9.5
Bruchmühlbach-Miesau1880.0 %10.8
Niedermohr1220.0 %12.0
Kusel1120.0 %12.2
Hütschenhausen1940.0 %12.2
Bechhofen (Pfalz)1340.0 %12.7
Hauptstuhl2330.0 %14.3
Rammelsbach580.0 %14.4

Sind die Grundstückspreise in Altenkirchen (Pfalz) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Altenkirchen (Pfalz) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Altenkirchen (Pfalz) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Altenkirchen (Pfalz) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Altenkirchen (Pfalz) gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Altenkirchen (Pfalz)?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Altenkirchen (Pfalz) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Altenkirchen (Pfalz)

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Altenkirchen (Pfalz):

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz

Bahnhofstraße 59

66869 Kusel

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-wpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06331 5011-1222

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Altenkirchen (Pfalz) erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kusel anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Altenkirchen (Pfalz) werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kusel festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Altenkirchen (Pfalz)s. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Altenkirchen (Pfalz) sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kusel hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Altenkirchen (Pfalz) werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Altenkirchen (Pfalz) wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Altenkirchen (Pfalz) wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Altenkirchen (Pfalz) befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen