Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Mainz Finthen 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Mainz-Finthen? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Mainz-Finthen finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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14 min.
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04.08.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Mainz-Finthen liegt bei 903 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 2,8% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 1.180 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 16 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Mainz-Finthen 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 903 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 25 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 878 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 2,8%.

Die Bodenrichtwerte für Mainz-Finthen wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Mainz werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung9032.8 %161.180
Gewerbe871.2 %45355
Landwirtschaft52.0 %2,39,1
Forstwirtschaft0,960.0 %0,51

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Mainz-Finthen (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Mainz-Finthen liegt im Jahr 2024 bei 878 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einer Steigerung von 34 €/m² beziehungsweise 4,0 %.

Über den gesamten Erfassungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von 334 €/m² auf 878 €/m², was einem Zuwachs von 163 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert von 689 €/m² auf 937 €/m² anstieg. Den höchsten Einzeljahresanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Sprung um 85 €/m² oder 24,0 %.

Eine markante Trendumkehr ereignete sich im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert erstmals seit 2009 deutlich einbrach und um 90 €/m² auf 847 €/m² sank – der stärkste absolute Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum mit -9,6 %. Nach einer weiteren leichten Korrektur 2023 um -0,4 % setzte 2024 wieder eine Erholung ein. Die langfristige Betrachtung zeigt neben dem stetigen Wachstumstrend auch kürzere Korrekturphasen, insbesondere in den Jahren 2008 bis 2009 sowie die jüngste Anpassung ab 2022.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021937 €/m²7.1 %
2022847 €/m²-9.6 %
2023844 €/m²-0.4 %
2024878 €/m²4.0 %
2026903 €/m²2.8 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Mainz

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Mainz.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Drais9910.0 %2.3
Gonsenheim9790.8 %3.3
Lerchenberg7080.0 %3.4
Bretzenheim1.059-1.2 %4.9
Marienborn8930.8 %5.1
Mombach7800.0 %5.5
Hartenberg-Münchfeld1.1382.6 %5.7
Oberstadt1.2242.3 %7.0
Neustadt2.3493.7 %7.0
Altstadt4.0494.1 %7.9

Sind die Grundstückspreise in Mainz-Finthen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Mainz-Finthen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Mainz-Finthen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Mainz-Finthen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Mainz-Finthen gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Mainz-Finthen

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Mainz zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Mainz

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Mainz:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Mainz

Zitadelle, Bau C

55131 Mainz

Website:

https://www.mainz.de/vv/oe/Geschaeftsstelle-des-Gutachterausschusses-Bauamt.php

E-Mail:

gutachterausschusse@stadt.mainz.de

Telefon:

06131 115

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Mainz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Mainz Finthen

Die Bodenrichtwerte für Mainz erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Mainz anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Mainz werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Mainz festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Mainzs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Mainz sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Mainz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Mainz werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Mainz wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Mainz wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Mainz befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen