Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Pracht 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Pracht? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Pracht finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Pracht liegt bei 50 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 19% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 75 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Pracht entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 50 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 8 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 42 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 19%.

Die Bodenrichtwerte für Pracht wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Pracht werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung5019.0 %3075
Gewerbe3020.0 %3030
Landwirtschaft1,065.0 %0,751,35
Forstwirtschaft0,4515.4 %0,450,6

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Pracht (2001-2026)

In Pracht liegt der aktuelle Bodenrichtwert bei 50 €/m². Gegenüber dem letzten ausgewiesenen Vorwert von 42 €/m² aus dem Jahr 2024 entspricht dies einem Anstieg um 8 €/m² beziehungsweise 19,0 %. Seit dem Jahr 2000, als der Wert bei 15 €/m² lag, hat sich der Bodenrichtwert damit mehr als verdreifacht.

Im Gesamtzeitraum verlief die Entwicklung überwiegend aufwärtsgerichtet. Der stärkste Einzelanstieg wurde 2003 mit 31,2 % verzeichnet, als der Wert von 16 auf 21 €/m² stieg. Rückgänge blieben die Ausnahme: 2008 (-7,1 %), 2009 (-3,8 %) und 2011 (-3,7 %) fielen jeweils moderat aus. In den Jahren 2012 bis 2015 stieg der Wert stetig um jeweils 1 €/m² auf 30 €/m².

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein wechselhaftes Bild. Nach einem Anstieg auf 44 €/m² im Jahr 2021 (+7,3 %) folgte 2022 mit -9,1 % der deutlichste Rückgang seit 2008 auf 40 €/m². Nach einer Stagnation im Jahr 2023 stieg der Wert 2024 um 5,0 % auf 42 €/m². Der Sprung auf 50 €/m² im aktuellen Wert markiert den höchsten Stand im gesamten Betrachtungszeitraum und den kräftigsten Zuwachs seit 2003.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202144 €/m²7.3 %
202240 €/m²-9.1 %
202340 €/m²0.0 %
202442 €/m²5.0 %
202650 €/m²19.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Breitscheidt460.0 %2.2
Hamm (Sieg)770.0 %2.9
Fürthen600.0 %3.4
Roth (Altenkirchen)420.0 %5.1
Windeck1080.9 %5.6
Mammelzen630.0 %7.0
Wissen730.0 %8.1
Weyerbusch970.0 %8.2
Altenkirchen (Westerwald)1090.0 %8.2
Birken-Honigsessen700.0 %10.6
Neitersen590.0 %10.7
Mittelhof480.0 %11.6
Waldbröl1260.0 %11.9
Gebhardshain800.0 %12.6
Eitorf2020.0 %12.9

Sind die Grundstückspreise in Pracht mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Pracht sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Pracht gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Pracht kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Pracht gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Pracht?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Pracht zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Pracht

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Pracht:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5

56457 Westerburg

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.wwt@vermkv.rlp.de

Telefon:

02663 9165-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Pracht erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Pracht werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Prachts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Pracht sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Pracht werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Pracht wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Pracht wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Pracht befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen