Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Roth (Altenkirchen) 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Roth (Altenkirchen)? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Roth (Altenkirchen) finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Roth (Altenkirchen) liegt bei 42 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 5% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 46 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Roth (Altenkirchen) entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 42 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 40 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 5%.

Die Bodenrichtwerte für Roth (Altenkirchen) wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Roth (Altenkirchen) werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung425.0 %3046
Gewerbe4220.0 %3542
Landwirtschaft1,1515.0 %0,71,2
Forstwirtschaft0,4512.5 %0,40,45

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Roth (Altenkirchen) (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Roth (Altenkirchen) liegt im Jahr 2024 bei 40 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 2 €/m² beziehungsweise 5,3 %. Für das Jahr 2026 wird bereits ein Wert von 42 €/m² ausgewiesen, was eine weitere Zunahme um 5,0 % bedeutet.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 15 €/m² auf 40 €/m², was nahezu einer Verdreifachung entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert von 31 €/m² auf 42 €/m² anstieg. Die stärkste Einzelveränderung in diesem Zeitraum verzeichnete das Jahr 2017 mit einem Zuwachs von 12,9 %.

Auffällig ist der markante Rückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 4 €/m² auf 38 €/m² fiel, was einem Minus von 9,5 % entspricht und die einzige größere Korrektur im jüngeren Zeitraum darstellt. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 setzte ab 2024 wieder eine Erholungstendenz ein. In der Frühphase des Beobachtungszeitraums zwischen 2008 und 2009 waren ebenfalls leichte Rückgänge zu verzeichnen, die jedoch deutlich moderater ausfielen als der Einbruch von 2022.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202142 €/m²7.7 %
202238 €/m²-9.5 %
202338 €/m²0.0 %
202440 €/m²5.3 %
202642 €/m²5.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Hamm (Sieg)770.0 %2.3
Fürthen590.0 %3.4
Wissen730.0 %3.4
Breitscheidt450.0 %3.5
Pracht500.0 %5.1
Mammelzen630.0 %6.7
Mittelhof450.0 %6.8
Gebhardshain800.0 %7.6
Birken-Honigsessen700.0 %7.9
Steinebach470.0 %9.2
Malberg (Westerwald)510.0 %9.3
Altenkirchen (Westerwald)1090.0 %9.5
Katzwinkel (Sieg)510.0 %9.5
Scheuerfeld660.0 %9.9
Windeck1080.9 %10.1

Sind die Grundstückspreise in Roth (Altenkirchen) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Roth (Altenkirchen) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Roth (Altenkirchen) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Roth (Altenkirchen) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Roth (Altenkirchen) gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Roth (Altenkirchen)?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Roth (Altenkirchen) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Roth (Altenkirchen)

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Roth (Altenkirchen):

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5

56457 Westerburg

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.wwt@vermkv.rlp.de

Telefon:

02663 9165-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Roth (Altenkirchen) erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Roth (Altenkirchen) werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)) festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Roth (Altenkirchen)s. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Roth (Altenkirchen) sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)) hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Roth (Altenkirchen) werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Roth (Altenkirchen) wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Roth (Altenkirchen) wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Roth (Altenkirchen) befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen