Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Simmern (Hunsrück) 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Simmern (Hunsrück)? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Simmern (Hunsrück) finden Sie im Folgenden.
Jetzt aktuellen Bodenrichtwert für Simmern (Hunsrück) abfragen!
Für welches Grundstück benötigen Sie den Bodenrichtwert?
Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
Clock
10 min.
Calendar
20.07.2026
Star
4.8 (281)
summary

Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Simmern (Hunsrück) liegt bei 126 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 190 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 60 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

KI-Zusammenfassung anfordern

Lassen Sie diese Seite von ChatGPT zusammenfassen und erhalten Sie eine übersichtliche Analyse der Bodenrichtwerte für Simmern (Hunsrück).

ChatGPT
Mit ChatGPT zusammenfassenÖffnet in neuem Tab

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Simmern (Hunsrück) entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 126 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 126 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Simmern (Hunsrück) wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Simmern (Hunsrück) werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1260.0 %60190
Gewerbe462.2 %4065
Landwirtschaft1,497.2 %0,81,7
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Simmern (Hunsrück) (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Simmern (Hunsrück) liegt im Jahr 2024 bei 126 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 5 €/m² bzw. 4,1 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 47 €/m² auf 126 €/m², was einem Zuwachs von 168,1 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2015 und 2021, als der Bodenrichtwert von 91 €/m² auf 134 €/m² anstieg. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit 26,0 %, gefolgt von 2017 mit einem Zuwachs von 12,2 %.

Auffällig ist der deutliche Rückgang im Jahr 2022, als der Wert um 13 €/m² bzw. 9,7 % auf 121 €/m² fiel und damit den stärksten Rückgang im gesamten Zeitraum markierte. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 setzte 2024 wieder eine moderate Erholung ein. In den Jahren 2008 und 2009 war bereits ein temporärer Rückgang zu beobachten, bei dem der Bodenrichtwert von 84 €/m² auf 76 €/m² sank, bevor sich die Werte ab 2010 wieder stabilisierten.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021134 €/m²7.2 %
2022121 €/m²-9.7 %
2023121 €/m²0.0 %
2024126 €/m²4.1 %
2026126 €/m²0.0 %
Jetzt Grundstückswert ermitteln
CTA

Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Argenthal860.0 %6.6
Rheinböllen900.0 %9.8
Kirchberg (Hunsrück)830.0 %9.9
Gemünden (Hunsrück)560.0 %10.3
Kastellaun790.0 %11.1
Bell (Hunsrück)440.0 %11.8
Seibersbach980.0 %12.2
Spabrücken830.0 %14.1
Beltheim450.0 %15.1
Bacharach660.0 %16.5
Sohren770.0 %16.9
Stromberg1570.0 %17.5
Blankenrath530.0 %17.5
Simmertal730.0 %17.9
Oberwesel810.0 %18.0

Sind die Grundstückspreise in Simmern (Hunsrück) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Simmern (Hunsrück) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Simmern (Hunsrück) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Simmern (Hunsrück) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Simmern (Hunsrück) gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Simmern (Hunsrück)?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Simmern (Hunsrück) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Simmern (Hunsrück)

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Simmern (Hunsrück):

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Jetzt Grundstückswert ermitteln
CTA

Die Bodenrichtwerte für Simmern (Hunsrück) erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Hunsrück-Kreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Simmern (Hunsrück) werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Hunsrück-Kreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Simmern (Hunsrück)s. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Simmern (Hunsrück) sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Hunsrück-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Simmern (Hunsrück) werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Simmern (Hunsrück) wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Simmern (Hunsrück) wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Simmern (Hunsrück) befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

Infoicon
Quellen