Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Steinebach 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Steinebach? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Steinebach finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Steinebach liegt bei 47 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 2,2% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 65 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 34 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Steinebach entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 47 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 46 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 2,2%.

Die Bodenrichtwerte für Steinebach wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Steinebach werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung472.2 %3465
Gewerbe2525.0 %2526
Landwirtschaft1,2213.0 %11,4
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,45

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Steinebach (2001-2026)

Der aktuelle durchschnittliche Bodenrichtwert in Steinebach liegt im Jahr 2026 bei 47 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2024 stieg der Wert um 1 €/m², was einer moderaten Steigerung von 2,2 % entspricht.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 17 €/m² auf 47 €/m², was einem Gesamtanstieg von 176,5 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2015 und 2021, als der Bodenrichtwert kontinuierlich von 33 €/m² auf 49 €/m² kletterte. Die stärkste absolute Zunahme in diesem Zeitraum erfolgte 2017 mit einem Plus von 4 €/m² und einer relativen Steigerung von 11,1 %.

Auffällig ist der markante Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 5 €/m² auf 44 €/m² fiel – dies entspricht einem Rückgang von 10,2 % und stellt die stärkste negative Veränderung im gesamten Beobachtungszeitraum dar. Nach einer Stagnation 2023 setzte ab 2024 eine erneute Erholung ein, die sich mit dem aktuellen Wert von 47 €/m² fortsetzt, wobei das Niveau von 2021 noch nicht wieder erreicht wurde.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202149 €/m²8.9 %
202244 €/m²-10.2 %
202344 €/m²0.0 %
202446 €/m²4.5 %
202647 €/m²2.2 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Gebhardshain800.0 %1.8
Malberg (Westerwald)510.0 %1.9
Elkenroth710.0 %3.9
Nauroth540.0 %5.0
Alsdorf (Westerwald)750.0 %5.4
Scheuerfeld660.0 %5.8
Betzdorf880.0 %5.9
Mittelhof450.0 %6.2
Nister560.0 %6.4
Neunkhausen400.0 %6.6
Wallmenroth690.0 %7.4
Wissen730.0 %7.6
Langenbach bei Kirburg610.0 %9.0
Hachenburg1470.0 %9.1
Roth (Altenkirchen)420.0 %9.2

Sind die Grundstückspreise in Steinebach mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Steinebach sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Steinebach gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Steinebach kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Steinebach gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Steinebach?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Steinebach zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Steinebach

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Steinebach:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5

56457 Westerburg

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.wwt@vermkv.rlp.de

Telefon:

02663 9165-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Steinebach erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Steinebach werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)) festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Steinebachs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Steinebach sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)) hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Steinebach werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Steinebach wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Steinebach wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Steinebach befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen