Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Farnstädt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Farnstädt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Farnstädt finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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10 min.
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20.07.2026
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4.8 (222)
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Farnstädt liegt bei 19 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 12 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Farnstädt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 19 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 19 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Farnstädt wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 16.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Farnstädt werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung190.0 %1230
Gewerbe150.0 %1020
Landwirtschaft1,55-4.3 %0,752,7
Forstwirtschaft0,240.0 %0,240,24

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Farnstädt (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Farnstädt liegt im Jahr 2026 bei 19 €/m² und zeigt damit gegenüber 2024 keine Veränderung (0,0 %). Nach dem leichten Anstieg um 5,6 % im Vorjahr stagniert die Entwicklung aktuell auf diesem Niveau.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 hat sich der Bodenrichtwert von 7 €/m² auf 19 €/m² entwickelt, was einer Steigerung von 171,4 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Wert von 14 €/m² auf 20 €/m² kletterte – ein Zuwachs von 42,9 % innerhalb von fünf Jahren. Die stärkste Einzeljahressteigerung in diesem Zeitraum wurde 2017 mit 14,3 % verzeichnet.

Auffällig ist der deutliche Rückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 10,0 % von 20 €/m² auf 18 €/m² fiel – der stärkste absolute und relative Rückgang im gesamten Beobachtungszeitraum. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 erfolgte 2024 eine leichte Erholung auf 19 €/m², das frühere Höchstniveau von 2021 wurde jedoch nicht wieder erreicht. Die lange Phase zwischen 2009 und 2015 war hingegen von weitgehender Stabilität geprägt, mit nur minimalen Anpassungen um jeweils 1 €/m².

JahrBodenrichtwertVeränderung
202120 €/m²11.1 %
202218 €/m²-10.0 %
202318 €/m²0.0 %
202419 €/m²5.6 %
202619 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Schraplau170.0 %4.4
Obhausen180.0 %6.3
Lutherstadt Eisleben300.0 %9.9
Seegebiet Mansfelder Land260.0 %11.8
Wimmelburg280.0 %11.9
Allstedt250.0 %12.3
Blankenheim (Mansfeld-Südharz)190.0 %13.6
Hergisdorf190.0 %14.0
Helbra300.0 %15.2
Querfurt220.0 %15.7
Teutschenthal530.0 %15.8
Ahlsdorf230.0 %16.0
Steigra140.0 %16.5
Nebra (Unstrut)230.0 %16.6
Salzatal470.0 %17.4

Sind die Grundstückspreise in Farnstädt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Farnstädt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Farnstädt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Farnstädt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Farnstädt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Farnstädt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Farnstädt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Sachsen-Anhalt können Sie über BORIS Sachsen-Anhalt, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Sachsen-Anhalt.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Farnstädt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Farnstädt:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saalekreis

Neustädter Passage 15

06122 Halle (Saale)

Website:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-adressen-gutachterausschuss.html

E-Mail:

gaa.halle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

Telefon:

0345 6912-481

Fax:

0345 6912-133

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saalekreis.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Farnstädt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Sachsen-Anhalt nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saalekreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Farnstädt werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saalekreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Farnstädts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 16.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Farnstädt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saalekreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Farnstädt werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Farnstädt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Farnstädt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Farnstädt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen