Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Esthal 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Esthal? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Esthal finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Esthal liegt bei 64 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 105 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 4 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Esthal entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 64 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 64 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Esthal wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Esthal werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung640.0 %4105
Gewerbe200.0 %1020
Landwirtschaft1,10.0 %0,91,4
Forstwirtschaft0,350.0 %0,30,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Esthal (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Esthal liegt im Jahr 2024 bei 64 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einer Steigerung um 3 €/m² oder 4,9 %.

Über den gesamten Erfassungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 24 €/m² auf aktuell 64 €/m², was einer Wertsteigerung von 166,7 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als die Bodenrichtwerte von 50 €/m² auf 68 €/m² kletterten – ein Zuwachs von 36,0 % in nur fünf Jahren. Den stärksten Einzeljahresanstieg verzeichnete Esthal im Jahr 2003 mit einem Sprung um 28,0 % auf 32 €/m².

Auffällig in der jüngeren Vergangenheit ist der deutliche Rückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 10,3 % auf 61 €/m² fiel und damit den bis dahin höchsten Wert von 68 €/m² aus dem Jahr 2021 deutlich unterschritt. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 auf diesem Niveau erfolgte 2024 eine moderate Erholung. Ein weiterer bemerkenswerter Einbruch ereignete sich bereits 2008 mit einem Rückgang von 7,0 %, dem mehrere Jahre stagnierender Werte bis 2012 folgten.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202168 €/m²7.9 %
202261 €/m²-10.3 %
202361 €/m²0.0 %
202464 €/m²4.9 %
202664 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Lambrecht (Pfalz)1030.0 %4.4
Weidenthal650.0 %4.6
Rhodt unter Rietburg2580.0 %5.9
Gommersheim2470.0 %5.9
Elmstein510.0 %6.6
Lindenberg (Pfalz)1000.0 %6.8
Edenkoben3520.0 %7.0
Kirrweiler (Pfalz)3210.0 %7.9
Maikammer3620.0 %8.7
Sankt Martin3120.0 %8.9
Hochspeyer1990.0 %9.8
Deidesheim5110.0 %11.3
Bad Dürkheim4160.0 %11.4
Neustadt an der Weinstraße4770.0 %11.4
Wachenheim an der Weinstraße5650.0 %12.6

Sind die Grundstückspreise in Esthal mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Esthal sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Esthal gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Esthal kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Esthal gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Esthal?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Esthal zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Esthal

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Esthal:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Esthal erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Esthal werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Esthals. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Esthal sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bad Dürkheim hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Esthal werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Esthal wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Esthal wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Esthal befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen