Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Osterspai 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Osterspai? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Osterspai finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Osterspai liegt bei 137 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 11,4% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 170 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 85 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Osterspai entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 137 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 14 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 123 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 11,4%.

Die Bodenrichtwerte für Osterspai wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Osterspai werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung13711.4 %85170
Landwirtschaft1,1711.4 %0,91,5
Forstwirtschaft0,525.0 %0,450,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Osterspai (2001-2026)

In Osterspai liegt der aktuelle Bodenrichtwert bei 137 €/m². Gegenüber dem Vorwert aus dem Jahr 2024 (123 €/m²) entspricht das einem Anstieg um 14 €/m² bzw. 11,4 %. Damit hat der Richtwert den bisherigen Höchststand deutlich überschritten.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 46 €/m² auf 137 €/m² nahezu verdreifacht, was einem Zuwachs von rund 198 % entspricht. Die stärkste prozentuale Steigerung verzeichnete das Jahr 2003 mit 24,5 % (von 49 auf 61 €/m²), gefolgt von 2005 mit 12,7 %. Rückgänge traten in den Jahren 2008 (-4,9 %) und 2009 (-3,8 %) auf, danach stabilisierte sich das Niveau bei 79 €/m² und blieb bis 2012 unverändert.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich eine überwiegend aufwärtsgerichtete Entwicklung mit einer deutlichen Ausnahme: Nach einem Anstieg auf 131 €/m² im Jahr 2021 (+7,4 %) sank der Richtwert 2022 um 13 €/m² bzw. 9,9 % auf 118 €/m². Dies war der stärkste Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 stieg der Wert bis 2024 auf 123 €/m² (+4,2 %) und erreichte im aktuellen Stand mit 137 €/m² sein Höchstniveau.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021131 €/m²7.4 %
2022118 €/m²-9.9 %
2023118 €/m²0.0 %
2024123 €/m²4.2 %
2026137 €/m²11.4 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Spay2000.0 %2.9
Kamp-Bornhofen1050.0 %3.3
Brey2850.0 %4.5
Braubach1060.0 %5.6
Rhens2430.0 %7.4
Boppard1600.0 %7.6
Sankt Goarshausen500.0 %8.7
Halsenbach720.0 %9.9
Waldesch3250.0 %10.0
Nievern1080.0 %10.2
Sankt Goar750.0 %10.3
Fachbach1210.0 %11.3
Miehlen920.0 %12.3
Dausenau830.0 %12.5
Lahnstein1960.0 %12.5

Sind die Grundstückspreise in Osterspai mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Osterspai sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Osterspai gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Osterspai kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Osterspai gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Osterspai?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Osterspai zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Osterspai

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Osterspai:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5

56457 Westerburg

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.wwt@vermkv.rlp.de

Telefon:

02663 9165-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Osterspai erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Lahn-Kreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Osterspai werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Lahn-Kreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Osterspais. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Osterspai sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Lahn-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Osterspai werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Osterspai wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Osterspai wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Osterspai befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen