Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Otterstadt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Otterstadt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Otterstadt finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Otterstadt liegt bei 496 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 1,4% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 640 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 200 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Otterstadt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 496 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 7 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 489 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 1,4%.

Die Bodenrichtwerte für Otterstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Otterstadt werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung4961.4 %200640
Gewerbe95-3.1 %12125
Landwirtschaft3,40.0 %16,5
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Otterstadt (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Otterstadt liegt im Jahr 2024 bei 489 €/m² und zeigt gegenüber dem Vorjahr eine Erholung mit einem Anstieg von 19 €/m² oder 4,0 %. Diese Entwicklung folgt auf zwei Jahre rückläufiger Werte, die den langjährigen Aufwärtstrend vorübergehend unterbrochen hatten.

Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung zwischen 2015 und 2021, in der sich die Bodenrichtwerte von 353 €/m² auf 521 €/m² erhöhten, was einem Zuwachs von knapp 50 % entspricht. Die stärksten jährlichen Anstiege in diesem Zeitraum erfolgten 2017 mit 45 €/m² oder 11,7 % und 2018 mit 35 €/m² oder 8,2 %. Im Jahr 2022 trat dann eine deutliche Korrektur ein, als die Werte um 50 €/m² oder 9,6 % auf 471 €/m² sanken – der stärkste absolute Rückgang im gesamten Beobachtungszeitraum.

Über die gesamte Zeitspanne von 2000 bis 2024 haben sich die Bodenrichtwerte von 186 €/m² auf 489 €/m² mehr als verdoppelt, was einer Gesamtsteigerung von etwa 163 % entspricht. Die frühen 2000er Jahre zeigten bereits dynamische Entwicklungen mit einem Höchstwert von 23,9 % im Jahr 2003, während die Jahre 2008 bis 2012 durch eine Phase der Stagnation mit temporären Rückgängen gekennzeichnet waren.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021521 €/m²7.0 %
2022471 €/m²-9.6 %
2023470 €/m²-0.2 %
2024489 €/m²4.0 %
2026496 €/m²1.4 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Waldsee4550.0 %3.1
Speyer5580.0 %5.2
Neuhofen5010.0 %5.5
Altrip5190.0 %6.4
Schifferstadt4700.0 %6.8
Limburgerhof5500.0 %7.1
Dudenhofen5400.0 %8.3
Böhl-Iggelheim4130.0 %10.5
Hanhofen3650.0 %10.5
Römerberg4600.0 %11.2
Mutterstadt4920.0 %11.6
Harthausen4450.0 %11.8
Dannstadt-Schauernheim4700.0 %11.9

Sind die Grundstückspreise in Otterstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Otterstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Otterstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Otterstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Otterstadt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Otterstadt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Otterstadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Otterstadt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Otterstadt:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Otterstadt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Pfalz-Kreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Otterstadt werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Pfalz-Kreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Otterstadts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Otterstadt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Pfalz-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Otterstadt werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Otterstadt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Otterstadt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Otterstadt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen