Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Serrig 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Serrig? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Serrig finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Serrig liegt bei 126 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 5,9% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 190 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 105 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Serrig entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 126 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 7 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 119 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 5,9%.

Die Bodenrichtwerte für Serrig wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Serrig werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1265.9 %105190
Landwirtschaft0,81-2.4 %0,73
Forstwirtschaft0,40.0 %0,350,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Serrig (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Serrig liegt im Jahr 2026 bei 119 €/m² (Anmerkung: Der letzte verfügbare Wert stammt aus 2026 mit 126 €/m², der davor aus 2024 mit 119 €/m²). Gegenüber dem Vorjahr 2024 zeigt sich ein Anstieg um 7 €/m², was einer Steigerung von 5,9 % entspricht.

In der jüngeren Vergangenheit verlief die Entwicklung volatil. Nach kontinuierlichem Wachstum bis 2021, als der Bodenrichtwert 127 €/m² erreichte, folgte 2022 ein markanter Einbruch um 13 €/m² oder 10,2 % auf 114 €/m². Im Jahr 2023 stagnierte der Wert bei unverändertem Niveau, bevor sich 2024 mit 4,4 % Zuwachs eine Erholung andeutete.

Über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert nahezu verdreifacht, ausgehend von 45 €/m². Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2018, als der Wert von 93 €/m² auf 112 €/m² kletterte – ein Zuwachs von rund 20 % innerhalb von zwei Jahren. Der stärkste Einzeljahressprung ereignete sich bereits 2003 mit einem Anstieg um 25,5 %, während die Phase zwischen 2008 und 2009 mit Rückgängen die einzige längere Schwächeperiode vor dem jüngsten Einbruch darstellte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021127 €/m²7.6 %
2022114 €/m²-10.2 %
2023114 €/m²0.0 %
2024119 €/m²4.4 %
2026126 €/m²5.9 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Irsch1340.0 %3.0
Trassem1260.0 %5.3
Freudenburg1280.0 %5.3
Saarburg1770.0 %5.6
Zerf660.0 %7.1
Ayl1370.0 %7.9
Wiltingen1510.0 %7.9
Konz2090.0 %12.0
Pellingen1540.0 %12.1
Wincheringen2300.0 %12.4
Schillingen710.0 %12.8
Tawern1910.0 %13.1
Nittel2580.0 %13.2
Palzem1690.0 %14.5
Wasserliesch2140.0 %15.1

Sind die Grundstückspreise in Serrig mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Serrig sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Serrig gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Serrig kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Serrig gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Serrig?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Serrig zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Serrig

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Serrig:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel

Im Viertheil 24

54470 Bernkastel-Kues

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-wem@vermkv.rlp.de.

Telefon:

06531 5017-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westeifel-Mosel.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Serrig erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Serrig werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Serrigs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Serrig sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Trier-Saarburg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Serrig werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Serrig wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Serrig wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Serrig befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen