Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Wörrstadt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Wörrstadt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Wörrstadt finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Wörrstadt liegt bei 358 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 10,5% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 460 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 145 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Wörrstadt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 358 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 34 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 324 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 10,5%.

Die Bodenrichtwerte für Wörrstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Wörrstadt werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung35810.5 %145460
Gewerbe15415.8 %120200
Landwirtschaft4,02-3.6 %2,85,4
Forstwirtschaft0,50.0 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Wörrstadt (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Wörrstadt liegt im Jahr 2024 bei 324 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einer Steigerung um 13 €/m² oder 4,2 %, nachdem der Wert im Vorjahr nahezu stagniert hatte.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 123 €/m² auf 324 €/m², was einem Gesamtanstieg von 163,4 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung in den Jahren 2003 mit einem Sprung um 24,6 % sowie im Zeitraum 2016 bis 2018, als die Werte kontinuierlich um insgesamt 30,5 % zulegten. Der höchste jemals erreichte Bodenrichtwert wurde 2021 mit 345 €/m² verzeichnet.

Auffällig in der jüngeren Vergangenheit ist der markante Rückgang im Jahr 2022 um 33 €/m² oder 9,6 %, der größte absolute und relative Wertverlust innerhalb der gesamten Zeitreihe. Nach dieser Korrektur und der geringfügigen Abschwächung 2023 um 0,3 % deutet die aktuelle Entwicklung 2024 auf eine Erholung des Marktes hin. Der für 2026 ausgewiesene Wert von 358 €/m² würde einen erneuten deutlichen Anstieg um 10,5 % bedeuten und den bisherigen Höchststand von 2021 übertreffen.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021345 €/m²7.1 %
2022312 €/m²-9.6 %
2023311 €/m²-0.3 %
2024324 €/m²4.2 %
2026358 €/m²10.5 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Sulzheim (Rheinhessen)2330.0 %2.1
Wallertheim1920.0 %4.4
Armsheim2160.0 %4.6
Saulheim3560.0 %4.7
Schornsheim2350.0 %4.7
Partenheim2830.0 %5.3
Udenheim2510.0 %5.7
Albig1850.0 %6.8
Gau-Bickelheim1710.0 %6.9
Jugenheim in Rheinhessen3110.0 %6.9
Bechtolsheim1840.0 %7.2
Undenheim3070.0 %7.4
Sörgenloch3230.0 %7.8
Flonheim1650.0 %8.0
Hahnheim3080.0 %8.5

Sind die Grundstückspreise in Wörrstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Wörrstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Wörrstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Wörrstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Wörrstadt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Wörrstadt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Wörrstadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Wörrstadt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Wörrstadt:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe

Ostdeutsche Straße 28

55232 Alzey

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rhn@vermkv.rlp.de.

Telefon:

06731 494-1000

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinhessen-Nahe.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Wörrstadt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Alzey-Worms anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Wörrstadt werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Alzey-Worms festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Wörrstadts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Wörrstadt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Alzey-Worms hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Wörrstadt werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Wörrstadt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Wörrstadt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Wörrstadt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen