Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Finneland 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Finneland? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Finneland finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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14.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Finneland liegt bei 16 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 5,9% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 22 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 12 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Finneland entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 16 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 17 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von -5,9%.

Die Bodenrichtwerte für Finneland wurden zum Stichtag am 01.01.2024 ermittelt und am 08.03.2024 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Finneland werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung161222
Gewerbe666
Landwirtschaft1,670,852,2
Forstwirtschaft0,240,240,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Finneland (2001-2026)

Der durchschnnittliche Bodenrichtwert in Finneland weist von 2000 bis 2024 einen langfristigen Aufwärtstrend an. Dieser Trend wurde jedoch im Jahr 2021 unterbrochen.

Seit Beginn der Beobachtung ist der Bodenrichtwert von 6 €/m² auf 17 €/m² in 2020 gestiegen und fiel dann auf 16 €/m² in 2024. Dies entspricht einem Anstieg von etwa 10 €/m² oder 166,7% über den gesamten Zeitraum.

Das stärkste Wachstum innerhalb eines Jahres fand zwischen 2002 und 2003 statt, mit einem Anstieg von 33,3% (von 6 €/m² auf 8 €/m²). Der stärkste Abfall war zwischen 2007 und 2008 zu beobachten, mit einem Rückgang von -9,1% (von 11 €/m² auf 10 €/m²).

Von seinem Höhepunkt im Jahr 2021, wo der Bodenrichtwert bei 17 €/m² lag, fiel er bis 2024 auf 16 €/m². Dies stellt einen erheblichen Rückgang von -5,9% innerhalb der letzten drei Jahre dar. Diese Jahre stellen somit eine Trendwende nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs dar.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202017 €/m²6.3 %
202117 €/m²0.0 %
202217 €/m²0.0 %
202317 €/m²0.0 %
202416 €/m²-5.9 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt.
Stadt⌀ (€/m2)Min (€/m2)Max (€/m2)Distanz (km)
Bad Bibra1912605.3
Kaiserpfalz1312226.0
An der Poststraße159426.4
Finne1612227.2
Rastenberg3118558.0
Eckartsberga1912378.8
Nebra (Unstrut)21124510.0
Laucha an der Unstrut24128011.0
Karsdorf16122511.8
Buttstädt35157512.1
Balgstädt15123012.5
Roßleben-Wiehe2776512.6
Lanitz-Hassel-Tal13121812.8
Ilmtal-Weinstraße461211516.0
Kölleda421513016.3

Sind die Grundstückspreise in Finneland mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Finneland sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Finneland gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Finneland kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Finneland gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Finneland?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Finneland zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Sachsen-Anhalt können Sie über BORIS Sachsen-Anhalt, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Sachsen-Anhalt.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Finneland

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Finneland:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Burgenlandkreis

Neustädter Passage 15

06122 Halle (Saale)

Website:

https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-adressen-gutachterausschuss.html

E-Mail:

gaa.halle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de

Telefon:

0345 6912-481

Fax:

0345 6912-133

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Burgenlandkreis.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Finneland erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Sachsen-Anhalt nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Burgenlandkreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Finneland werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Burgenlandkreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Finnelands. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 08.03.2024 für den Stichtag 01.01.2024 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Finneland sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Burgenlandkreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Finneland werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Finneland wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Finneland wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Finneland befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.