Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Laudenbach (Bergstraße) 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Laudenbach (Bergstraße) liegt bei 541 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 675 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 95 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Laudenbach (Bergstraße) entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 541 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 541 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Laudenbach (Bergstraße) wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Laudenbach (Bergstraße) werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 541 | 0.0 % | 95 | 675 |
| Gewerbe | 170 | 0.0 % | 170 | 170 |
| Landwirtschaft | 3,24 | 0.0 % | 1,3 | 4 |
| Forstwirtschaft | 2 | 0.0 % | 0,85 | 2 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Laudenbach (Bergstraße) (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Laudenbach (Bergstraße) liegt aktuell bei 541 €/m² und verzeichnete gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung (0,0 %).
Die Entwicklung der Bodenrichtwerte zeigt über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 einen kontinuierlichen Aufwärtstrend mit einem Anstieg von 205 €/m² auf 541 €/m², was einer Steigerung um 164 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Preisentwicklung zwischen 2002 und 2003 mit einem Sprung um 52 €/m² auf 270 €/m², was einem Zuwachs von 23,9 % gleichkommt. Ebenso markant war die Entwicklung von 2016 bis 2018, in der die Werte von 424 €/m² auf 512 €/m² kletterten und damit innerhalb von zwei Jahren um 88 €/m² zulegten.
Der auffälligste Einbruch der vergangenen Jahre ereignete sich 2022, als die Bodenrichtwerte um 55 €/m² von 577 €/m² auf 522 €/m² sanken - ein Rückgang um 9,5 %, der den stärksten jährlichen Wertverlust seit der Finanzkrise 2008 darstellt. Nach einer weiteren minimalen Korrektur um 2 €/m² im Jahr 2023 erfolgte 2024 eine Erholung um 21 €/m² auf das aktuelle Niveau von 541 €/m². Trotz der jüngsten Schwankungen liegt der Bodenrichtwert damit weiterhin deutlich über dem Niveau von 2020 und bestätigt den langfristigen Aufwärtstrend der Immobilienwerte in der Gemeinde.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 577 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 522 €/m² | -9.5 % |
| 2023 | 520 €/m² | -0.4 % |
| 2024 | 541 €/m² | 4.0 % |
| 2025 | 541 €/m² | 0.0 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Mannheim | 777 | -0.3 % | 17.7 |
| Eberbach | 53 | 1.9 % | 19.6 |
| Schönau (Odenwald) | 104 | -1.0 % | 20.4 |
| Heidelberg | 1.247 | -0.9 % | 22.6 |
| Eppelheim | 700 | -0.7 % | 23.9 |
| Plankstadt | 607 | 2.7 % | 24.4 |
| Schwetzingen | 819 | 0.7 % | 26.3 |
Sind die Grundstückspreise in Laudenbach (Bergstraße) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Laudenbach (Bergstraße) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Laudenbach (Bergstraße) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Laudenbach (Bergstraße) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Laudenbach (Bergstraße) gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Laudenbach (Bergstraße)?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Laudenbach (Bergstraße) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Laudenbach (Bergstraße)
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Laudenbach (Bergstraße):
Adresse:
Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Website:
www.gaa-nrnk.deE-Mail:
gutachterausschuss@gaa-nrnk.deTelefon:
06201 82-292Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
