Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ruhner Berge 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Ruhner Berge? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Ruhner Berge finden Sie im Folgenden.
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13.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Ruhner Berge liegt bei 10 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 32 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 4 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Ruhner Berge entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 10 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 10 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Ruhner Berge wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 08.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Ruhner Berge werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung100.0 %432
Gewerbe70.0 %77
Landwirtschaft1,37-8.7 %0,881,75
Forstwirtschaft0,346.3 %0,250,34

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Ruhner Berge (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Ruhner Berge beträgt 10 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Jahr 2024 war jedoch noch ein Anstieg um 1 €/m² beziehungsweise 11,1 % zu verzeichnen gewesen.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich eine moderate, aber kontinuierliche Entwicklung der Bodenrichtwerte. Ausgehend von 3 €/m² im Jahr 2000 erreichte der Wert seinen bisherigen Höchststand von 10 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 233,3 % über 25 Jahre entspricht. Besonders auffällig sind die längeren Phasen der Stagnation: Von 2007 bis 2014 sowie von 2019 bis 2020 blieben die Werte jeweils völlig konstant.

In den letzten fünf Jahren präsentierte sich die Entwicklung uneinheitlich. Nach einer Stagnation von 2019 bis 2020 bei 9 €/m² folgte 2021 ein Anstieg auf 10 €/m². Das Jahr 2022 markierte eine Besonderheit, da der Bodenrichtwert um 10,0 % auf 9 €/m² zurückging - der einzige Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einem Jahr ohne Veränderung stieg der Wert 2024 wieder auf das Niveau von 2021 und verharrte 2025 bei 10 €/m².

JahrBodenrichtwertVeränderung
202110 €/m²11.1 %
20229 €/m²-10.0 %
20239 €/m²0.0 %
202410 €/m²11.1 %
202510 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Putlitz50.0 %10.7
Lübz130.0 %16.5
Spornitz180.0 %17.1
Neustadt-Glewe170.0 %20.1
Domsühl110.0 %20.3
Ganzlin90.0 %21.1
Parchim280.0 %21.8
Meyenburg70.0 %22.3
Lewitzrand180.0 %23.3
Karstädt (Prignitz)50.0 %23.4
Grabow190.0 %25.2
Groß Pankow (Prignitz)40.0 %25.7
Pritzwalk80.0 %26.7
Perleberg90.0 %28.0
Plau am See280.0 %28.4

Sind die Grundstückspreise in Ruhner Berge mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Ruhner Berge sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Ruhner Berge gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Ruhner Berge kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Ruhner Berge gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Ruhner Berge?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Ruhner Berge zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie über BORIS MV, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS MV.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Ruhner Berge

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Ruhner Berge:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Pulitzer Straße 25

19370 Parchim

Website:

https://www.kreis-lup.de/leben-im-landkreis/bauen-wohnen/grundstuecksmarkt

E-Mail:

jana.grossmann@kreis-lup.de

Telefon:

03871-722 6100

Fax:

03871-72277 6100

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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