Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bruttig-Fankel 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Bruttig-Fankel? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Bruttig-Fankel finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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FolderDSGVO-konform
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03.08.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bruttig-Fankel liegt bei 79 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 100 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 65 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Bruttig-Fankel entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 79 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 79 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Bruttig-Fankel wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Bruttig-Fankel werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung790.0 %65100
Landwirtschaft1,095.8 %0,94,5
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Bruttig-Fankel (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Bruttig-Fankel liegt bei 79 €/m² im Jahr 2024. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 4 €/m² beziehungsweise 5,3 %. Dieser Zuwachs erfolgte nach zwei Jahren rückläufiger Entwicklung und signalisiert eine Erholung des lokalen Bodenmarktes.

Besonders auffällig zeigt sich die Entwicklung zwischen 2021 und 2023: Nach einem deutlichen Rückgang von 84 €/m² auf 76 €/m² im Jahr 2022, was einem Minus von 9,5 % entspricht, setzte sich der Abwärtstrend 2023 mit weiteren 1,3 % fort. Diese Phase markiert die stärkste Korrektur im gesamten Beobachtungszeitraum. Der Höchststand von 84 €/m² aus dem Jahr 2021 wurde bislang nicht wieder erreicht.

Die längerfristige Betrachtung zeigt ein kontinuierliches Wachstum: Ausgehend von 30 €/m² im Jahr 2000 haben sich die Bodenrichtwerte bis 2024 mehr als verdoppelt. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2015 und 2021, als die Werte von 57 €/m² auf 84 €/m² stiegen. Der größte prozentuale Sprung innerhalb eines Jahres ereignete sich 2003 mit einem Anstieg um 25,8 % auf 39 €/m².

JahrBodenrichtwertVeränderung
202184 €/m²7.7 %
202276 €/m²-9.5 %
202375 €/m²-1.3 %
202479 €/m²5.3 %
202679 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Treis-Karden990.0 %4.7
Klotten710.0 %6.5
Cochem1360.0 %6.7
Faid590.0 %10.1
Blankenrath530.0 %10.9
Bullay1080.0 %11.1
Dommershausen420.0 %11.2
Zell (Mosel)950.0 %12.3
Büchel (Eifel)410.0 %13.3
Kaisersesch890.0 %13.7
Bell (Hunsrück)440.0 %14.2
Münstermaifeld960.0 %14.6
Masburg310.0 %15.5
Kastellaun790.0 %15.7
Beltheim450.0 %15.8

Sind die Grundstückspreise in Bruttig-Fankel mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Bruttig-Fankel sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bruttig-Fankel gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bruttig-Fankel kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bruttig-Fankel gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Bruttig-Fankel?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bruttig-Fankel zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bruttig-Fankel

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bruttig-Fankel:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Bruttig-Fankel erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Bruttig-Fankel werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bruttig-Fankels. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Bruttig-Fankel sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Bruttig-Fankel werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Bruttig-Fankel wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Bruttig-Fankel wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bruttig-Fankel befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen