Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Cochem 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Cochem? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Cochem finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Cochem liegt bei 136 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 2,3% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 700 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 35 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Cochem entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 136 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 3 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 133 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 2,3%.

Die Bodenrichtwerte für Cochem wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Cochem werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1362.3 %35700
Gewerbe150.0 %1515
Landwirtschaft1,183.5 %0,55,5
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Cochem (2001-2026)

In Cochem liegt der durchschnittliche Bodenrichtwert aktuell bei 136 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 133 €/m² entspricht das einem Anstieg um 3 €/m² beziehungsweise 2,3 %. Seit Beginn der Erfassung im Jahr 2000 hat sich der Wert von 50 €/m² damit mehr als verdoppelt, was einem Gesamtzuwachs von 172,0 % entspricht.

Die stärkste Aufwärtsbewegung im Gesamtzeitraum fällt in die Jahre 2002 bis 2007, in denen der Bodenrichtwert von 53 auf 89 €/m² stieg. Der größte Einzelsprung ereignete sich 2003 mit einem Plus von 24,5 % auf 66 €/m². Nach einem Rückgang in den Jahren 2008 und 2009 auf 81 €/m² folgte bis 2012 eine Seitwärtsbewegung zwischen 81 und 86 €/m². Ab 2013 setzte ein kontinuierlicher Anstieg ein, der 2017 mit 11,5 % auf 116 €/m² seinen Höhepunkt erreichte und 2018 den Wert von 126 €/m² erbrachte.

In den letzten fünf Jahren erreichte der Bodenrichtwert 2021 mit 141 €/m² seinen Höchststand. Im Folgejahr 2022 sank er um 9,2 % auf 128 €/m², der stärkste Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer weiteren leichten Abnahme auf 127 €/m² im Jahr 2023 stieg der Wert 2024 um 4,7 % auf 133 €/m². Der aktuelle Wert liegt damit rund 3,5 % unter dem Höchststand von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021141 €/m²6.8 %
2022128 €/m²-9.2 %
2023127 €/m²-0.8 %
2024133 €/m²4.7 %
2026136 €/m²2.3 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Klotten820.0 %3.4
Faid590.0 %3.4
Bruttig-Fankel900.0 %6.7
Büchel (Eifel)420.0 %6.8
Bullay1080.0 %9.6
Kaisersesch890.0 %9.7
Treis-Karden990.0 %10.0
Masburg320.0 %10.7
Lutzerath500.0 %11.1
Bad Bertrich850.0 %11.9
Düngenheim450.0 %13.1
Ulmen650.0 %13.5
Zell (Mosel)950.0 %13.6
Kehrig800.0 %14.7
Blankenrath550.0 %15.5

Sind die Grundstückspreise in Cochem mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Cochem sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Cochem gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Cochem kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Cochem gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Cochem?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Cochem zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Cochem

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Cochem:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Cochem erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Cochem werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Cochems. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Cochem sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Cochem werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Cochem wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Cochem wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Cochem befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen