Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Faid 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Faid liegt bei 59 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 60 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 35 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Faid entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 59 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 59 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Faid wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Faid werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 59 | 0.0 % | 35 | 60 |
| Gewerbe | 20 | 5.3 % | 13 | 35 |
| Landwirtschaft | 1,3 | 8.3 % | 0,8 | 1,4 |
| Forstwirtschaft | 0,4 | 0.0 % | 0,4 | 0,4 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Faid (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Faid beträgt aktuell im Jahr 2024 59 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einer Steigerung um 3 €/m² beziehungsweise 5,4 %.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 22 €/m² auf 59 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 168,2 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2015 und 2021, in der die Bodenrichtwerte von 42 €/m² kontinuierlich auf 62 €/m² anstiegen. Die stärksten jährlichen Zuwächse erfolgten dabei 2017 mit 10,9 % und 2016 mit 9,5 %.
Auffällig ist der markante Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 6 €/m² auf 56 €/m² fiel, was einem Rückgang von 9,7 % entspricht und die stärkste negative Veränderung im gesamten Zeitraum darstellt. Nach Stagnation in 2023 mit unverändertem Wert konnte sich der Markt 2024 wieder erholen und erreichte mit 59 €/m² nahezu das bisherige Höchstniveau von 2021.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 62 €/m² | 6.9 % |
| 2022 | 56 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 56 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 59 €/m² | 5.4 % |
| 2026 | 59 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Cochem | 136 | 0.0 % | 3.4 |
| Büchel (Eifel) | 41 | 0.0 % | 3.9 |
| Klotten | 71 | 0.0 % | 5.6 |
| Lutzerath | 43 | 0.0 % | 8.1 |
| Kaisersesch | 89 | 0.0 % | 9.2 |
| Masburg | 31 | 0.0 % | 9.4 |
| Bad Bertrich | 56 | 0.0 % | 9.8 |
| Bruttig-Fankel | 79 | 0.0 % | 10.1 |
| Bullay | 108 | 0.0 % | 10.4 |
| Ulmen | 65 | 0.0 % | 10.4 |
| Düngenheim | 43 | 0.0 % | 13.0 |
| Treis-Karden | 99 | 0.0 % | 13.3 |
| Gillenfeld | 68 | 0.0 % | 14.9 |
| Zell (Mosel) | 95 | 0.0 % | 15.2 |
| Kehrig | 69 | 0.0 % | 15.4 |
Sind die Grundstückspreise in Faid mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Faid sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Faid gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Faid kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Faid gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Faid?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Faid zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Faid
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Faid:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück
Hüllstraße 7-9
55469 Simmern
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
ga.oeh@vermkv.rlp.deTelefon:
02651 9582-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Faid erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Faid werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Faids. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Faid sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Faid werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Faid wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Faid wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Faid befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
