Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Büchel (Eifel) 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Büchel (Eifel)? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Büchel (Eifel) finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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28.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Büchel (Eifel) liegt bei 41 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 45 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Büchel (Eifel) entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 41 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 41 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Büchel (Eifel) wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Büchel (Eifel) werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung410.0 %4045
Gewerbe100.0 %1010
Landwirtschaft1,10.0 %12,1
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Büchel (Eifel) (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Büchel (Eifel) liegt im Jahr 2026 bei 41 €/m² und zeigt damit gegenüber 2024 keine Veränderung. Im Vergleich zum Jahr 2024 bleibt der Wert stabil, nachdem dieser zuvor um 5,1 % gegenüber 2023 gestiegen war.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 entwickelte sich der Bodenrichtwert von 15 €/m² auf 41 €/m², was einer Steigerung von 173,3 % entspricht. Besonders auffällig ist die Phase von 2016 bis 2018, in der der Wert kontinuierlich um insgesamt 6 €/m² auf 38 €/m² anstieg. Der stärkste Einzelanstieg ereignete sich im Jahr 2003 mit 25,0 %, als der Bodenrichtwert von 16 auf 20 €/m² kletterte.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich eine volatile Entwicklung: Nach einem moderaten Anstieg auf 43 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Rückgang um 9,3 % auf 39 €/m², der stärkste prozentuale Rückgang seit 2009. Seitdem hat sich der Wert auf dem aktuellen Niveau von 41 €/m² stabilisiert. Zwischen 2008 und 2009 war bereits eine kurze Rückgangsphase zu beobachten, gefolgt von einer längeren Stagnationsperiode von 2010 bis 2012 bei 26 €/m².

JahrBodenrichtwertVeränderung
202143 €/m²7.5 %
202239 €/m²-9.3 %
202339 €/m²0.0 %
202441 €/m²5.1 %
202641 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Faid590.0 %3.9
Masburg310.0 %6.4
Ulmen650.0 %6.8
Cochem1360.0 %6.8
Kaisersesch890.0 %7.1
Klotten710.0 %7.4
Lutzerath430.0 %8.4
Düngenheim430.0 %11.0
Bad Bertrich560.0 %11.5
Bruttig-Fankel790.0 %13.3
Gillenfeld680.0 %13.9
Kehrig690.0 %13.9
Bullay1080.0 %14.1
Mehren (Eifel)590.0 %14.1
Treis-Karden990.0 %15.6

Sind die Grundstückspreise in Büchel (Eifel) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Büchel (Eifel) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Büchel (Eifel) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Büchel (Eifel) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Büchel (Eifel) gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Büchel (Eifel)?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Büchel (Eifel) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Büchel (Eifel)

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Büchel (Eifel):

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Büchel (Eifel) erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Büchel (Eifel) werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Büchel (Eifel)s. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Büchel (Eifel) sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Büchel (Eifel) werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Büchel (Eifel) wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Büchel (Eifel) wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Büchel (Eifel) befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen