Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Höheinöd 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Höheinöd liegt bei 90 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 6,2% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 135 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 75 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Höheinöd entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 90 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 6 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 96 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 6,2%.
Die Bodenrichtwerte für Höheinöd wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Höheinöd werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 90 | -6.3 % | 75 | 135 |
| Gewerbe | 37 | 23.3 % | 37 | 37 |
| Landwirtschaft | 0,93 | -5.1 % | 0,7 | 1,4 |
| Forstwirtschaft | 0,3 | 20.0 % | 0,3 | 0,35 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Höheinöd (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Höheinöd liegt im Jahr 2024 bei 96 €/m² und verzeichnet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 4,3 %. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 zeigt sich damit wieder eine positive Entwicklung, während für 2026 bereits ein prognostizierter Rückgang auf 90 €/m² erfasst ist, was einem Minus von 6,2 % entspricht.
Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2024 hat sich der Bodenrichtwert von 36 €/m² auf 96 €/m² erhöht, was einer Steigerung von 166,7 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Wert von 75 €/m² auf 102 €/m² kletterte – der höchste jemals erreichte Wert. Auffällig ist dabei das Jahr 2017 mit einem Sprung von 12,0 %, gefolgt von kontinuierlichen Zuwächsen bis 2021.
Die jüngere Entwicklung zeigt deutliche Schwankungen: Nach dem Höchststand 2021 brach der Bodenrichtwert 2022 um 9,8 % auf 92 €/m² ein, dem stärksten Rückgang seit 2008. Das Jahr 2023 brachte keine Veränderung, während 2024 eine moderate Erholung eintrat. Der für 2026 erfasste Wert deutet auf eine erneute Korrektur hin und läge damit unter dem Niveau von 2019.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 102 €/m² | 7.4 % |
| 2022 | 92 €/m² | -9.8 % |
| 2023 | 92 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 96 €/m² | 4.3 % |
| 2026 | 90 €/m² | -6.3 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Hermersberg | 118 | 0.0 % | 3.2 |
| Thaleischweiler-Fröschen | 79 | 0.0 % | 3.5 |
| Waldfischbach-Burgalben | 123 | 0.0 % | 4.2 |
| Weselberg | 93 | 0.0 % | 5.3 |
| Rodalben | 112 | 0.0 % | 5.9 |
| Linden (Pfalz) | 110 | 0.0 % | 7.4 |
| Clausen | 75 | 0.0 % | 7.5 |
| Obernheim-Kirchenarnbach | 49 | 0.0 % | 8.0 |
| Rieschweiler-Mühlbach | 73 | 0.0 % | 8.3 |
| Heltersberg | 103 | 0.0 % | 9.3 |
| Krickenbach | 134 | 0.0 % | 10.1 |
| Schopp | 142 | 0.0 % | 10.1 |
| Pirmasens | 122 | 0.0 % | 10.2 |
| Queidersbach | 171 | 0.0 % | 10.4 |
| Dellfeld | 96 | 0.0 % | 10.9 |
Sind die Grundstückspreise in Höheinöd mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Höheinöd sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Höheinöd gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Höheinöd kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Höheinöd gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Höheinöd?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Höheinöd zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Höheinöd
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Höheinöd:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz
Bahnhofstraße 59
66869 Kusel
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
vermka-wpf@vermkv.rlp.deTelefon:
06331 5011-1222Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Höheinöd erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Südwestpfalz anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Höheinöd werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Südwestpfalz festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Höheinöds. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Höheinöd sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Südwestpfalz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Höheinöd werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Höheinöd wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Höheinöd wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Höheinöd befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
