Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Schopp 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Schopp? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Schopp finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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10 min.
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19.10.2026
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4.8 (145)
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Schopp liegt bei 145 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 3,6% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 165 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Schopp entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 145 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 5 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 140 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,6%.

Die Bodenrichtwerte für Schopp wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Schopp werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1453.6 %50165
Gewerbe5223.8 %4955
Landwirtschaft10.0 %0,71,4
Forstwirtschaft0,356.1 %0,30,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Schopp (2001-2026)

In Schopp liegt der aktuelle Bodenrichtwert bei 145 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 140 €/m² entspricht das einem Anstieg um 5 €/m² beziehungsweise 3,6 %. Der Wert liegt damit rund 174 % über dem Ausgangswert von 53 €/m² im Jahr 2000.

Über den Gesamtzeitraum verlief die Entwicklung überwiegend aufwärts. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit +25,0 % von 56 auf 70 €/m². Bis 2007 stieg der Wert auf 94 €/m², gefolgt von einem Rückgang auf 85 €/m² im Jahr 2009. In den 2010er-Jahren verlief die Entwicklung zunächst moderat und stabil mit Werten zwischen 89 und 101 €/m², ab 2016 beschleunigte sich der Anstieg deutlich, mit einem Zuwachs von 11,9 % auf 122 €/m² im Jahr 2017.

In den letzten fünf Jahren erreichte der Bodenrichtwert 2021 mit 149 €/m² seinen Höchststand. Im Jahr 2022 folgte der stärkste Rückgang des gesamten Betrachtungszeitraums um 14 €/m² beziehungsweise 9,4 % auf 135 €/m². Nach einem weiteren leichten Rückgang auf 134 €/m² im Jahr 2023 stieg der Wert auf 140 €/m² im Jahr 2024 und zuletzt auf 145 €/m². Das Niveau von 2021 wurde damit noch nicht wieder erreicht.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021149 €/m²7.2 %
2022135 €/m²-9.4 %
2023134 €/m²-0.7 %
2024140 €/m²4.5 %
2026145 €/m²3.6 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Krickenbach1400.0 %2.7
Stelzenberg1750.0 %3.2
Linden (Pfalz)1180.0 %4.3
Queidersbach1800.0 %5.2
Trippstadt1800.0 %5.7
Heltersberg1030.0 %6.0
Hermersberg1180.0 %7.0
Bann1530.0 %7.1
Weselberg950.0 %7.7
Waldfischbach-Burgalben1230.0 %8.0
Obernheim-Kirchenarnbach490.0 %8.8
Kindsbach1950.0 %8.9
Kaiserslautern2850.0 %9.8
Höheinöd1200.0 %10.1
Clausen750.0 %10.4

Sind die Grundstückspreise in Schopp mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Schopp sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Schopp gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Schopp kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Schopp gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Schopp?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Schopp zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Schopp

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Schopp:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz

Bahnhofstraße 59

66869 Kusel

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-wpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06331 5011-1222

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Schopp erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kaiserslautern anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Schopp werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kaiserslautern festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Schopps. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Schopp sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kaiserslautern hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Schopp werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Schopp wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Schopp wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Schopp befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen