Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Neustadt an der Weinstraße Duttweiler 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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17.08.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler liegt bei 331 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 3,1% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 430 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 35 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 331 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 10 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 321 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,1%.

Die Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung3313.1 %35430
Landwirtschaft3,7-7.5 %18,5
Forstwirtschaft0,525.0 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert für Duttweiler liegt im Jahr 2024 bei 321 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einer Steigerung um 13 €/m² oder 4,2 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von 122 €/m² auf 321 €/m², was einer Gesamtzunahme von 163,1 % entspricht. Besonders auffällig ist die Phase zwischen 2003 und 2007, in der die Bodenrichtwerte kontinuierlich anstiegen, wobei allein 2003 ein Sprung um 24,0 % zu verzeichnen war. Nach einer kurzen Abschwächung zwischen 2008 und 2009 setzte sich der Aufwärtstrend fort, der von 2016 bis 2018 nochmals deutlich an Dynamik gewann mit Zuwächsen zwischen 8,2 % und 11,5 % pro Jahr.

In den letzten Jahren zeigt sich ein wechselhaftes Bild: Nach dem Erreichen eines Zwischenhochs von 342 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein merklicher Rückgang um 9,6 % auf 309 €/m², der stärkste prozentuale Rückgang seit 2008. Das Jahr 2023 blieb nahezu stabil mit einer minimalen Abnahme von 0,3 %, während 2024 wieder eine positive Entwicklung einsetzte. Die Prognose für 2026 deutet mit 331 €/m² auf eine Fortsetzung der moderaten Aufwärtsentwicklung um 3,1 % hin.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021342 €/m²7.2 %
2022309 €/m²-9.6 %
2023308 €/m²-0.3 %
2024321 €/m²4.2 %
2026331 €/m²3.1 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Neustadt an der Weinstraße

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Geinsheim3151.6 %3.4
Lachen-Speyerdorf4153.8 %5.5
Mußbach440-0.5 %7.1
Hambach5751.8 %8.8
Neustadt4910.8 %9.0
Diedesfeld4571.3 %9.0
Haardt5504.2 %9.4
Königsbach5283.1 %10.4
Gimmeldingen4861.9 %10.4

Sind die Grundstückspreise in Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neustadt an der Weinstraße-Duttweiler

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neustadt an der Weinstraße zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Neustadt an der Weinstraße

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Neustadt an der Weinstraße:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße Duttweiler

Die Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neustadt an der Weinstraße anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neustadt an der Weinstraße festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Neustadt an der Weinstraßes. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Neustadt an der Weinstraße wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Neustadt an der Weinstraße wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Neustadt an der Weinstraße befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen