Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Neustadt an der Weinstraße Geinsheim 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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17.08.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim liegt bei 315 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 1,6% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 370 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 60 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 315 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 5 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 310 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 1,6%.

Die Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung3151.6 %60370
Landwirtschaft2,22-3.1 %15
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Geinsheim liegt im Jahr 2024 bei 310 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einer Steigerung um 12 €/m² oder 4,0 %, nachdem der Wert zwei Jahre lang rückläufig war.

Besonders auffällig zeigt sich die Entwicklung zwischen 2015 und 2021, in der die Bodenrichtwerte von 224 €/m² auf 330 €/m² kletterten – eine Wertsteigerung von 47,3 % innerhalb von sechs Jahren. Die stärksten Zuwächse entfielen dabei auf die Jahre 2017 mit 11,5 % und 2016 mit 8,5 %. Nach dem Höchststand von 330 €/m² im Jahr 2021 kam es 2022 zu einem deutlichen Einbruch: Der Bodenrichtwert fiel um 31 €/m² oder 9,4 % auf 299 €/m², was den stärksten Rückgang im gesamten beobachteten Zeitraum darstellt.

Über die vergangenen zwei Jahrzehnte betrachtet zeigt sich eine positive Gesamtentwicklung von 117 €/m² im Jahr 2000 auf 310 €/m² in 2024, was einer Wertsteigerung von 165 % entspricht. Dabei verlief die Preisentwicklung nicht kontinuierlich: Neben der Wachstumsphase bis 2021 gab es bereits 2008 einen Rückgang von 5,8 % sowie eine längere Phase moderater Entwicklung zwischen 2009 und 2015 mit jährlichen Veränderungen meist unter 5 %.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021330 €/m²6.8 %
2022299 €/m²-9.4 %
2023298 €/m²-0.3 %
2024310 €/m²4.0 %
2026315 €/m²1.6 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Neustadt an der Weinstraße

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Duttweiler3313.1 %3.4
Mußbach440-0.5 %8.2
Lachen-Speyerdorf4153.8 %8.3
Haardt5504.2 %11.6
Neustadt4910.8 %11.6
Königsbach5283.1 %11.8
Hambach5751.8 %11.8
Diedesfeld4571.3 %12.2
Gimmeldingen4861.9 %12.3

Sind die Grundstückspreise in Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neustadt an der Weinstraße-Geinsheim

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neustadt an der Weinstraße zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Neustadt an der Weinstraße

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Neustadt an der Weinstraße:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße Geinsheim

Die Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neustadt an der Weinstraße anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neustadt an der Weinstraße festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Neustadt an der Weinstraßes. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Neustadt an der Weinstraße wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Neustadt an der Weinstraße wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Neustadt an der Weinstraße befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen