Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Neustadt an der Weinstraße Lachen-Speyerdorf 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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17.08.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf liegt bei 415 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 3,8% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 590 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 25 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 415 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 15 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 400 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,8%.

Die Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung4153.8 %25590
Gewerbe96-7.7 %10120
Landwirtschaft3,23-4.2 %0,97,7
Forstwirtschaft0,437.5 %0,30,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Lachen-Speyerdorf liegt aktuell im Jahr 2024 bei 400 €/m². Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 16 €/m², was einer Steigerung von 4,2 % entspricht. Damit setzt sich die Erholung nach dem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 fort.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung von 152 €/m² auf 400 €/m², was einer Wertsteigerung von 163,2 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert von 314 €/m² auf 426 €/m² kletterte – der höchste jemals erreichte Wert. In dieser Phase waren jährliche Zuwächse zwischen 4,7 % und 11,5 % zu verzeichnen, wobei das Jahr 2017 mit einem Plus von 36 €/m² den stärksten absoluten Anstieg markierte.

Auffällig ist der deutliche Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 41 €/m² auf 385 €/m² fiel – ein Rückgang von 9,6 % und damit die stärkste negative Veränderung im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer weiteren leichten Korrektur um 0,3 % im Jahr 2023 stabilisierte sich der Markt 2024 wieder mit einem positiven Wachstum. Für 2026 wird ein weiterer Anstieg auf 415 €/m² ausgewiesen, was einem Zuwachs von 3,8 % entsprechen würde.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021426 €/m²7.0 %
2022385 €/m²-9.6 %
2023384 €/m²-0.3 %
2024400 €/m²4.2 %
2026415 €/m²3.8 %
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Bodenrichtwerte nach Postleitzahl

PLZ⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
674354163.7 %160590
67434250.0 %2530

Im Stadtteil Lachen-Speyerdorf zeigt sich eine deutliche Zweiteilung der Bodenrichtwerte zwischen den beiden Postleitzahlgebieten. Während das Gebiet 67434 mit einem Durchschnitt von 25 €/m² auf einem sehr niedrigen Niveau verharrt und keine Veränderung zum Vorjahr aufweist, liegt das Gebiet 67435 mit 416 €/m² um das 16-Fache höher. Die Werte in der PLZ 67435 bewegen sich in einer Spanne zwischen 160 €/m² und 590 €/m², was auf eine heterogene Grundstücksstruktur innerhalb dieses Postleitzahlgebiets hindeutet.

Bemerkenswert ist die Entwicklung im höherpreisigen Gebiet 67435, das mit einem Anstieg von 3,7 % von 401 €/m² auf 416 €/m² eine moderate Wertsteigerung verzeichnet. Der maximale Bodenrichtwert von 590 €/m² in diesem Bereich erreicht nahezu das 24-Fache des Durchschnittswerts im Gebiet 67434, was auf stark unterschiedliche Lagen und Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des Stadtteils schließen lässt.

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Neustadt an der Weinstraße

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Neustadt4910.8 %3.5
Hambach5751.8 %3.7
Haardt5504.2 %4.2
Diedesfeld4571.3 %4.5
Mußbach440-0.5 %4.5
Duttweiler3313.1 %5.5
Gimmeldingen4861.9 %5.5
Königsbach5283.1 %6.2
Geinsheim3151.6 %8.3

Sind die Grundstückspreise in Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neustadt an der Weinstraße-Lachen-Speyerdorf

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neustadt an der Weinstraße zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Neustadt an der Weinstraße

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Neustadt an der Weinstraße:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße Lachen-Speyerdorf

Die Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neustadt an der Weinstraße anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neustadt an der Weinstraße festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Neustadt an der Weinstraßes. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Neustadt an der Weinstraße sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Neustadt an der Weinstraße werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Neustadt an der Weinstraße wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Neustadt an der Weinstraße wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Neustadt an der Weinstraße befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen