Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Straßenhaus 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Straßenhaus? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Straßenhaus finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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13.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Straßenhaus liegt bei 112 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 6,7% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 145 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 35 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Straßenhaus entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 112 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 7 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 105 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 6,7%.

Die Bodenrichtwerte für Straßenhaus wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Straßenhaus werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1126.7 %35145
Gewerbe540.0 %4555
Landwirtschaft1,30.0 %0,851,5
Forstwirtschaft0,513.6 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Straßenhaus (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Straßenhaus liegt im Jahr 2024 bei 105 €/m². Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 4 €/m², was einem Zuwachs von 4,0 % entspricht.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 39 €/m² auf aktuell 105 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 169,2 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert von 82 €/m² auf 112 €/m² anstieg. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2017 mit einem Plus von 12,2 %, gefolgt vom Jahr 2003 mit 23,8 % Zuwachs.

Die jüngere Entwicklung zeigt sich volatiler: Nach dem Höchststand von 112 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein deutlicher Rückgang um 9,8 % auf 101 €/m². Im Jahr 2023 stagnierte der Wert, bevor 2024 wieder eine moderate Erholung um 4,0 % einsetzte. Für das Jahr 2026 wird ein Wert von 112 €/m² ausgewiesen, was einer Steigerung von 6,7 % gegenüber 2024 entspräche und damit eine Rückkehr auf das Niveau von 2021 bedeuten würde.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021112 €/m²7.7 %
2022101 €/m²-9.8 %
2023101 €/m²0.0 %
2024105 €/m²4.0 %
2026112 €/m²6.7 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Oberhonnefeld-Gierend1140.0 %2.1
Kurtscheid1100.0 %3.1
Rengsdorf2110.0 %4.0
Ehlscheid1380.0 %4.6
Urbach (Westerwald)810.0 %4.8
Breitscheid (Westerwald)850.0 %5.1
Anhausen1490.0 %5.2
Horhausen (Westerwald)1360.0 %5.2
Niederbreitbach970.0 %5.6
Waldbreitbach1120.0 %5.9
Melsbach2190.0 %6.0
Dernbach (Neuwied)850.0 %6.7
Dürrholz670.0 %7.0
Roßbach (Wied)970.0 %7.7
Hausen (Wied)930.0 %7.8

Sind die Grundstückspreise in Straßenhaus mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Straßenhaus sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Straßenhaus gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Straßenhaus kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Straßenhaus gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Straßenhaus?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Straßenhaus zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Straßenhaus

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Straßenhaus:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5

56457 Westerburg

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.wwt@vermkv.rlp.de

Telefon:

02663 9165-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Straßenhaus erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Straßenhaus werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Straßenhauss. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Straßenhaus sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Straßenhaus werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Straßenhaus wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Straßenhaus wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Straßenhaus befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen