Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Trier Pfalzel 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Trier-Pfalzel liegt bei 245 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 7,9% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 295 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 200 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Trier-Pfalzel 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 245 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 18 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 227 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 7,9%.
Die Bodenrichtwerte für Trier-Pfalzel wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Trier werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 245 | 7.9 % | 200 | 295 |
| Gewerbe | 42 | 7.7 % | 28 | 50 |
| Landwirtschaft | 3,25 | 4.2 % | 1,6 | 7,2 |
| Forstwirtschaft | 0,4 | 0.0 % | 0,4 | 0,4 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Trier-Pfalzel (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Trier-Pfalzel liegt im Jahr 2024 bei 227 €/m². Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 9 €/m², was einer Veränderung von 4,1 % entspricht. Damit setzt sich die Erholung nach dem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 fort.
Die Entwicklung über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000 zeigt eine deutliche Wertsteigerung von 86 €/m² auf 227 €/m², was einem Zuwachs von 164,0 % entspricht. Besonders auffällig ist die Phase zwischen 2016 und 2021, in der die Bodenrichtwerte kontinuierlich und teils zweistellig anstiegen: von 178 €/m² auf den bisherigen Höchstwert von 242 €/m² im Jahr 2021. Die stärksten Einzelzuwächse wurden dabei in den Jahren 2017 mit 11,8 % und 2003 mit 24,2 % verzeichnet.
Der markanteste Einschnitt erfolgte im Jahr 2022 mit einem Rückgang von 23 €/m² oder 9,5 % auf 219 €/m², was die stärkste negative Veränderung im gesamten Betrachtungszeitraum darstellt. Nach einer weiteren leichten Korrektur um 0,5 % im Jahr 2023 zeigt die Entwicklung seit 2024 wieder aufwärts. Der für 2026 ausgewiesene Wert von 245 €/m² würde einen erneuten Anstieg um 7,9 % bedeuten und läge erstmals über dem bisherigen Höchststand von 2021.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 242 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 219 €/m² | -9.5 % |
| 2023 | 218 €/m² | -0.5 % |
| 2024 | 227 €/m² | 4.1 % |
| 2026 | 245 €/m² | 7.9 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Trier
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Trier.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Ruwer-Eitelsbach | 293 | 1.7 % | 2.2 |
| Biewer | 224 | 4.7 % | 2.8 |
| Kürenz | 398 | 1.8 % | 3.0 |
| Nord | 545 | -6.0 % | 3.0 |
| Ehrang-Quint | 177 | 2.3 % | 3.6 |
| Tarforst | 400 | 5.5 % | 4.7 |
| Mitte-Gartenfeld | 1.194 | -2.5 % | 4.8 |
| Olewig | 406 | 1.5 % | 4.8 |
| Filsch | 369 | 2.5 % | 5.6 |
| West-Pallien | 314 | 3.3 % | 5.6 |
Sind die Grundstückspreise in Trier-Pfalzel mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Trier-Pfalzel sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Trier-Pfalzel gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Trier-Pfalzel kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Trier-Pfalzel gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Trier-Pfalzel
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Trier zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Trier
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Trier:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Trier
Gerty-Spies-Straße 2
54290 Trier
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
gutachterausschuss@trier.deTelefon:
0651 718-1624Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Trier.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Trier Pfalzel
Die Bodenrichtwerte für Trier erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Trier anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Trier werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Trier festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Triers. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Trier sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Trier hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Trier werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Trier wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Trier wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Trier befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
