Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Trippstadt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Trippstadt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Trippstadt finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Trippstadt liegt bei 180 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 5,3% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 275 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 32 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Trippstadt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 180 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 9 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 171 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 5,3%.

Die Bodenrichtwerte für Trippstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Trippstadt werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1805.3 %32275
Gewerbe7525.0 %7575
Landwirtschaft1,252.5 %0,751,75
Forstwirtschaft0,350.0 %0,30,6

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Trippstadt (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Trippstadt liegt im Jahr 2024 bei 171 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 7 €/m² oder 4,3 %, nachdem der Wert in den beiden Jahren zuvor stagniert hatte.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 65 €/m² auf 171 €/m², was einem Zuwachs von mehr als 160 % entspricht. Besonders markant fiel die Wertsteigerung im Jahr 2003 aus, als der Bodenrichtwert um 25,0 % auf 85 €/m² sprang. Eine kontinuierliche Wachstumsphase prägte die Jahre 2016 bis 2018, in denen der Wert von 134 €/m² auf 162 €/m² anstieg, wobei das Jahr 2017 mit einem Zuwachs von 11,2 % besonders hervorstach.

Die jüngere Entwicklung zeigt deutliche Schwankungen: Nach dem Höchststand von 182 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Rückgang um 9,9 % auf 164 €/m². In den Jahren 2022 und 2023 blieb der Wert unverändert bei 164 €/m², bevor 2024 wieder eine moderate Erholung einsetzte. Die für 2026 ausgewiesenen 180 €/m² würden eine Fortsetzung des Aufwärtstrends mit einem Plus von 5,3 % bedeuten.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021182 €/m²7.1 %
2022164 €/m²-9.9 %
2023164 €/m²0.0 %
2024171 €/m²4.3 %
2026180 €/m²5.3 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Stelzenberg1680.0 %5.4
Schopp1420.0 %5.7
Heltersberg1030.0 %6.6
Krickenbach1340.0 %8.0
Kaiserslautern2830.0 %9.2
Elmstein510.0 %9.3
Linden (Pfalz)1100.0 %10.0
Queidersbach1710.0 %10.4
Waldfischbach-Burgalben1230.0 %11.3
Hochspeyer1990.0 %11.5
Merzalben680.0 %11.5
Hermersberg1180.0 %11.8
Bann1530.0 %11.9
Clausen750.0 %11.9
Weselberg930.0 %13.3

Sind die Grundstückspreise in Trippstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Trippstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Trippstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Trippstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Trippstadt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Trippstadt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Trippstadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Trippstadt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Trippstadt:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz

Bahnhofstraße 59

66869 Kusel

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-wpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06331 5011-1222

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Trippstadt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kaiserslautern anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Trippstadt werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kaiserslautern festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Trippstadts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Trippstadt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Kaiserslautern hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Trippstadt werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Trippstadt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Trippstadt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Trippstadt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen