Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Stadtroda 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Stadtroda? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Stadtroda finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Stadtroda liegt bei 91 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 1,1% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 185 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 22 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Stadtroda entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 91 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 92 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 1,1%.

Die Bodenrichtwerte für Stadtroda wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Stadtroda werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung91-1.1 %22185
Gewerbe280.0 %1334
Landwirtschaft0,776.9 %0,650,95
Forstwirtschaft0,250.0 %0,250,25

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Stadtroda (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Stadtroda liegt im Jahr 2024 bei 92 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 4 €/m² oder 4,5 %. Nach zwei Jahren Stagnation und einem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 setzt sich damit die positive Entwicklung aus dem Vorjahr fort.

Die langfristige Betrachtung zeigt eine bemerkenswerte Entwicklung: Ausgehend von 35 €/m² im Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert bis 2024 mehr als verdoppelt. Besonders dynamisch verlief die Preisentwicklung zwischen 2015 und 2021, in diesem Zeitraum stieg der Wert kontinuierlich von 66 €/m² auf 98 €/m², was einem Zuwachs von rund 48 % entspricht. Die stärksten Einzelanstiege erfolgten dabei in den Jahren 2017 mit 11,1 % und 2016 mit 9,1 %.

Auffällig ist der markante Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 10 €/m² oder 10,2 % auf 88 €/m² sank – der stärkste Rückgang im gesamten Beobachtungszeitraum. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 auf gleichem Niveau deutet die Erholung 2024 auf eine Stabilisierung des Marktes hin. Der für 2026 prognostizierte Wert von 91 €/m² liegt knapp unter dem aktuellen Niveau und signalisiert eine voraussichtlich moderate Seitwärtsbewegung.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202198 €/m²7.7 %
202288 €/m²-10.2 %
202388 €/m²0.0 %
202492 €/m²4.5 %
202691 €/m²-1.1 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Thüringen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Zöllnitz1950.0 %6.4
Bürgel550.0 %8.3
St. Gangloff900.0 %8.9
Hermsdorf960.0 %8.9
Rothenstein1490.0 %9.8
Bad Klosterlausnitz1130.0 %9.8
Weißenborn (Holzland)800.0 %12.0
Jena4000.0 %12.5
Kahla1320.0 %12.8
Triptis330.0 %13.9
Münchenbernsdorf300.0 %14.8
Kraftsdorf340.0 %15.0
Eisenberg (Thüringen)760.0 %15.2
Bucha1330.0 %15.7
Langenorla300.0 %16.4

Sind die Grundstückspreise in Stadtroda mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Stadtroda sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Stadtroda gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Stadtroda kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Stadtroda gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Stadtroda?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Stadtroda zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Thüringen können Sie über BORIS TH, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS TH.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Stadtroda

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Stadtroda:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis

Rosa-Luxemburg-Straße 7

07381 Pößneck

Website:

https://tlbg.thueringen.de/wertermittlung/kontakt

E-Mail:

gutachter.poessneck@tlvermgeo.thueringen.de

Telefon:

03647 4499100

Fax:

03647 4499198

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Stadtroda erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS TH nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Stadtroda werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Stadtrodas. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Stadtroda sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Stadtroda werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Stadtroda wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Stadtroda wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Stadtroda befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen