Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bürgel 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bürgel liegt bei 55 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 130 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 7 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Bürgel entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 55 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 55 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Bürgel wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Bürgel werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 55 | 0.0 % | 7 | 130 |
| Landwirtschaft | 0,75 | 2.7 % | 0,65 | 0,95 |
| Forstwirtschaft | 0,25 | 0.0 % | 0,25 | 0,25 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Bürgel (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Bürgel liegt im Jahr 2024 bei 55 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einem Anstieg von 3 €/m² oder 5,8 %, womit sich die Erholung nach den Rückgängen der beiden Vorjahre fortsetzt.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 20 €/m² auf 55 €/m², was einer Steigerung um 175 % in 24 Jahren entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert von 43 €/m² auf 58 €/m² kletterte und damit den historischen Höchststand erreichte. In dieser Phase waren mehrere Jahre mit zweistelligen Wachstumsraten zu verzeichnen, darunter 11,6 % im Jahr 2017.
Auffällig sind die beiden deutlichen Korrekturen in der Zeitreihe: 2008 sank der Wert um 8,1 % von 37 auf 34 €/m², und nach dem Höchststand 2021 folgte 2022 ein Rückgang um 8,6 % auf 53 €/m². Der negative Trend setzte sich 2023 mit einem weiteren Minus von 1,9 % fort, bevor 2024 die Trendwende eintrat. Der aktuelle Wert von 55 €/m² liegt damit noch 3 €/m² unter dem Höchststand von 2021.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 58 €/m² | 7.4 % |
| 2022 | 53 €/m² | -8.6 % |
| 2023 | 52 €/m² | -1.9 % |
| 2024 | 55 €/m² | 5.8 % |
| 2026 | 55 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Thüringen.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Bad Klosterlausnitz | 113 | 0.0 % | 7.8 |
| Stadtroda | 91 | 0.0 % | 8.3 |
| Weißenborn (Holzland) | 80 | 0.0 % | 8.7 |
| Hermsdorf | 96 | 0.0 % | 8.8 |
| Eisenberg (Thüringen) | 76 | 0.0 % | 9.8 |
| Schkölen | 30 | 0.0 % | 10.1 |
| Zöllnitz | 195 | 0.0 % | 11.0 |
| Jena | 400 | 0.0 % | 12.0 |
| St. Gangloff | 90 | 0.0 % | 12.1 |
| Heideland (Thüringen) | 37 | 0.0 % | 13.2 |
| Dornburg-Camburg | 78 | 0.0 % | 13.8 |
| Kraftsdorf | 34 | 0.0 % | 14.7 |
| Rothenstein | 149 | 0.0 % | 14.9 |
| Crossen an der Elster | 46 | 0.0 % | 16.6 |
| Bad Köstritz | 41 | 0.0 % | 17.0 |
Sind die Grundstückspreise in Bürgel mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Bürgel sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bürgel gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bürgel kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bürgel gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Bürgel?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bürgel zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Thüringen können Sie über BORIS TH, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS TH.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bürgel
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bürgel:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis
Rosa-Luxemburg-Straße 7
07381 Pößneck
Website:
https://tlbg.thueringen.de/wertermittlung/kontaktE-Mail:
gutachter.poessneck@tlvermgeo.thueringen.deTelefon:
03647 4499100Fax:
03647 4499198Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Bürgel erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS TH nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Bürgel werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bürgels. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Bürgel sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Saale-Holzland-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Bürgel werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Bürgel wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Bürgel wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bürgel befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
