Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Oedheim 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Oedheim? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Oedheim finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Oedheim liegt bei 73 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 360 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 32 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Oedheim entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 73 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 73 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Oedheim wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Oedheim werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung730.0 %32360
Gewerbe250.0 %2285
Landwirtschaft2,060.0 %0,117
Forstwirtschaft0,30.0 %0,31,2

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Oedheim (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Oedheim beträgt aktuell 73 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei einer relativen Veränderung von 0,0 Prozent. Diese Stagnation setzt den Trend des Jahres 2023 fort, als der Wert ebenfalls konstant bei 70 €/m² verharrte.

Die auffälligste Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt sich in der Phase von 2016 bis 2021, in der die Bodenrichtwerte von 57 €/m² auf 77 €/m² anstiegen. Besonders markant war dabei das Jahr 2017 mit einem Zuwachs von 12,3 Prozent, gefolgt von einem weiteren deutlichen Anstieg um 7,8 Prozent im Jahr 2018. Den Höhepunkt erreichte die Entwicklung 2021 bei 77 €/m², was den bislang höchsten erfassten Wert darstellt.

Eine bemerkenswerte Korrektur erfolgte 2022 mit einem Rückgang um 9,1 Prozent auf 70 €/m², was den stärksten absoluten und relativen Wertverlust seit der Finanzkrise 2008 bedeutete. Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 zeigt sich dennoch eine deutliche Wertsteigerung von ursprünglich 27 €/m² auf das aktuelle Niveau, was einer Gesamtsteigerung von 170 Prozent entspricht. Die Entwicklung war dabei nicht kontinuierlich, sondern geprägt von Wachstumsphasen, temporären Rückgängen und Stagnationsphasen.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202177 €/m²6.9 %
202270 €/m²-9.1 %
202370 €/m²0.0 %
202473 €/m²4.3 %
202573 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Neckarsulm1500.0 %4.9
Erlenbach1471.4 %6.5
Neudenau462.2 %6.7
Eberstadt540.0 %7.4
Gundelsheim (Württemberg)1040.0 %8.2
Bad Wimpfen1200.0 %8.7
Hardthausen am Kocher730.0 %9.6
Weinsberg902.3 %9.6
Langenbrettach630.0 %9.8
Heilbronn2680.0 %11.3
Ellhofen721.4 %11.4
Möckmühl490.0 %11.6
Billigheim264.0 %12.0
Neckarzimmern480.0 %12.8
Haßmersheim540.0 %12.9

Sind die Grundstückspreise in Oedheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Oedheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Oedheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Oedheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Oedheim gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Oedheim?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oedheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Oedheim

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Oedheim:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss nördlicher Landkreis Heilbronn

Rathausplatz 1

74177 Bad Friedrichshall

Website:

www.friedrichshall.de

E-Mail:

gutachterausschuss@friedrichshall.de

Telefon:

07136 832-656

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss nördlicher Landkreis Heilbronn.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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