Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Steinmauern 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Steinmauern liegt bei 174 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 5,5% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 450 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 100 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Steinmauern entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 174 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 9 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 165 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 5,5%.
Die Bodenrichtwerte für Steinmauern wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Steinmauern werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 174 | 5.5 % | 100 | 450 |
| Gewerbe | 108 | 8.0 % | 105 | 110 |
| Landwirtschaft | 1,8 | 0.0 % | 1,8 | 3,2 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Steinmauern (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Steinmauern liegt bei 174 €/m² und zeigt gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 9 €/m², was einem Zuwachs von 5,5 % entspricht.
Besonders auffällig ist die starke Wachstumsphase zwischen 2015 und 2021, in der sich die Bodenrichtwerte von 119 €/m² auf 176 €/m² entwickelten. Den stärksten Anstieg verzeichnete dabei das Jahr 2017 mit einem Plus von 15 €/m² oder 11,6 %. Diese Phase endete abrupt im Jahr 2022 mit einem deutlichen Rückgang um 17 €/m² (-9,7 %), was den stärksten Preisrückgang im gesamten Betrachtungszeitraum darstellt.
In der Frühphase der Datenreihe zeigten sich bereits deutliche Schwankungen: Nach moderater Entwicklung zu Beginn der 2000er Jahre folgte 2003 ein außergewöhnlicher Sprung um 24,2 % auf 82 €/m². Die Finanzkrise 2008/2009 hinterließ ebenfalls spürbare Spuren mit einem zweijährigen Rückgang von 111 €/m² auf 100 €/m². Seit 2023 stabilisiert sich der Markt wieder, wobei der aktuelle Wert von 174 €/m² das ursprüngliche Höchstniveau von 2021 noch nicht wieder erreicht hat.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 176 €/m² | 7.3 % |
| 2022 | 159 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 158 €/m² | -0.6 % |
| 2024 | 165 €/m² | 4.4 % |
| 2025 | 174 €/m² | 5.5 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Elchesheim-Illingen | 205 | 5.1 % | 2.6 |
| Ötigheim | 248 | 1.2 % | 4.0 |
| Bietigheim | 257 | 4.9 % | 4.9 |
| Rastatt | 229 | 5.0 % | 5.2 |
| Muggensturm | 236 | 10.3 % | 5.6 |
| Au am Rhein | 182 | 0.0 % | 5.8 |
| Durmersheim | 274 | 0.7 % | 7.2 |
| Bischweier | 222 | 5.7 % | 10.0 |
| Iffezheim | 205 | 5.1 % | 10.4 |
| Rheinstetten | 240 | -0.8 % | 10.7 |
| Kuppenheim | 222 | 7.8 % | 11.3 |
| Malsch (Karlsruhe) | 174 | 0.0 % | 11.4 |
| Hügelsheim | 130 | 109.7 % | 14.0 |
| Gaggenau | 194 | 4.9 % | 14.9 |
| Ettlingen | 289 | -2.0 % | 15.5 |
Sind die Grundstückspreise in Steinmauern mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Steinmauern sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Steinmauern gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Steinmauern kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Steinmauern gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Steinmauern?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Steinmauern zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Steinmauern
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Steinmauern:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Rastatt
Hauptstraße 71
69181 Rastatt
E-Mail:
gutachterausschuss@rastatt.deTelefon:
07225 962-502Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Rastatt.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
