Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Treis-Karden 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Treis-Karden? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Treis-Karden finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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27.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Treis-Karden liegt bei 99 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 17,9% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 130 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Treis-Karden entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 99 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 15 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 84 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 17,9%.

Die Bodenrichtwerte für Treis-Karden wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Treis-Karden werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung9917.9 %30130
Gewerbe350.0 %3040
Landwirtschaft1,2811.3 %0,753
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Treis-Karden (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Treis-Karden liegt aktuell bei 99 €/m². Gegenüber dem Vorwert von 84 €/m² aus dem Jahr 2024 entspricht das einem Anstieg um 15 €/m² beziehungsweise 17,9 %. Damit hat sich der Wert seit dem Jahr 2000, als er 31 €/m² betrug, mehr als verdreifacht.

Über den Gesamtzeitraum verlief die Entwicklung überwiegend aufwärtsgerichtet. Der stärkste Einzelanstieg wurde 2003 mit 27,3 % (von 33 auf 42 €/m²) verzeichnet. Rückgänge blieben die Ausnahme: 2008 und 2009 sank der Wert leicht auf 53 beziehungsweise 51 €/m², 2011 folgte ein geringfügiger Rückgang auf 53 €/m². Ab 2016 beschleunigte sich der Anstieg, mit Zuwächsen von 8,3 % (2016) und 12,3 % (2017), sodass der Wert 2018 auf 79 €/m² stieg.

In den letzten fünf Jahren stieg der Bodenrichtwert zunächst von 83 €/m² (2020) auf den Höchstwert von 89 €/m² im Jahr 2021. 2022 folgte mit -9,0 % der stärkste Rückgang des gesamten Betrachtungszeitraums auf 81 €/m², 2023 ein weiterer leichter Rückgang auf 80 €/m². Ab 2024 stieg der Wert wieder auf 84 €/m² (+5,0 %) und erreichte mit 99 €/m² den bisherigen Höchststand. Für das Jahr 2025 liegt kein Wert vor.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202189 €/m²7.2 %
202281 €/m²-9.0 %
202380 €/m²-1.2 %
202484 €/m²5.0 %
202699 €/m²17.9 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Bruttig-Fankel900.0 %4.7
Klotten820.0 %8.2
Dommershausen500.0 %8.2
Cochem1360.0 %10.0
Münstermaifeld960.0 %10.1
Mertloch1050.0 %12.1
Löf1270.0 %13.0
Faid590.0 %13.3
Beltheim500.0 %13.4
Blankenrath550.0 %13.6
Kaisersesch890.0 %13.7
Gondershausen750.0 %13.8
Kehrig800.0 %13.9
Düngenheim450.0 %14.7
Bell (Hunsrück)450.0 %14.9

Sind die Grundstückspreise in Treis-Karden mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Treis-Karden sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Treis-Karden gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Treis-Karden kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Treis-Karden gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Treis-Karden?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Treis-Karden zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Treis-Karden

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Treis-Karden:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Treis-Karden erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Treis-Karden werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Treis-Kardens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Treis-Karden sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Cochem-Zell hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Treis-Karden werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Treis-Karden wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Treis-Karden wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Treis-Karden befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen