Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Urbar (Koblenz) 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Urbar (Koblenz)? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Urbar (Koblenz) finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Urbar (Koblenz) liegt bei 277 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 0,4% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 480 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 170 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Urbar (Koblenz) entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 277 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 276 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 0,4%.

Die Bodenrichtwerte für Urbar (Koblenz) wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Urbar (Koblenz) werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2770.4 %170480
Gewerbe12018.8 %120120
Landwirtschaft2,3411.4 %0,253,5
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Urbar (Koblenz) (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Urbar liegt im Jahr 2024 bei 276 €/m². Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 11 €/m² oder 4,2 %, nachdem der Wert 2023 noch nahezu stagniert hatte.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine bemerkenswerte Aufwärtsentwicklung von 105 €/m² auf 276 €/m², was einem Wertzuwachs von 162,9 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert kontinuierlich von 216 €/m² auf 294 €/m² kletterte. Die stärkste Einzelveränderung in diesem Zeitraum erfolgte 2017 mit einem Sprung um 26 €/m² oder 12,0 %.

Auffällig ist der deutliche Rückgang im Jahr 2022, als der Wert um 28 €/m² oder 9,5 % auf 266 €/m² fiel – die stärkste negative Veränderung im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer nahezu unveränderten Entwicklung 2023 setzte 2024 jedoch wieder eine Erholung ein. Bereits in den Jahren 2008 und 2009 hatte es vorübergehende Rückgänge gegeben, die jedoch deutlich moderater ausfielen als der jüngste Einbruch.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021294 €/m²6.9 %
2022266 €/m²-9.5 %
2023265 €/m²-0.4 %
2024276 €/m²4.2 %
2026277 €/m²0.4 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Vallendar3020.0 %2.9
Simmern (Westerwald)1960.0 %3.2
Niederwerth2560.0 %3.2
Weitersburg2530.0 %4.3
Lahnstein1960.0 %4.9
Koblenz5300.0 %5.3
Neuhäusel2480.0 %5.5
Fachbach1210.0 %5.8
Sankt Sebastian3570.0 %6.1
Hillscheid1280.0 %6.2
Bendorf2360.0 %6.8
Eitelborn1810.0 %6.8
Nievern1080.0 %7.1
Höhr-Grenzhausen1750.0 %7.2
Kaltenengers3680.0 %7.4

Sind die Grundstückspreise in Urbar (Koblenz) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Urbar (Koblenz) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Urbar (Koblenz) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Urbar (Koblenz) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Urbar (Koblenz) gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Urbar (Koblenz)?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Urbar (Koblenz) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Urbar (Koblenz)

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Urbar (Koblenz):

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Urbar (Koblenz) erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Urbar (Koblenz) werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Urbar (Koblenz)s. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Urbar (Koblenz) sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Mayen-Koblenz hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Urbar (Koblenz) werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Urbar (Koblenz) wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Urbar (Koblenz) wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Urbar (Koblenz) befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen