Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Lauscha 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Lauscha liegt bei 26 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 8,3% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 47 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 8 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Lauscha entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 26 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 24 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 8,3%.
Die Bodenrichtwerte für Lauscha wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Lauscha werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 26 | 8.3 % | 8 | 47 |
| Gewerbe | 15 | 0.0 % | 15 | 15 |
| Landwirtschaft | 0,55 | 10.0 % | 0,55 | 0,65 |
| Forstwirtschaft | 0,3 | 0.0 % | 0,3 | 0,3 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Lauscha (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Lauscha liegt im Jahr 2024 bei 24 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 1 €/m² beziehungsweise 4,3 %. Für das Jahr 2026 wird ein Wert von 26 €/m² ausgewiesen, was einer Erhöhung um 8,3 % entspricht.
Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine Entwicklung von 9 €/m² auf 24 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 167 % entspricht. Besonders auffällig ist der Sprung im Jahr 2003, als der Bodenrichtwert um 33,3 % von 9 €/m² auf 12 €/m² anstieg. Die Jahre 2008 und 2009 verzeichneten mit -6,2 % und -6,7 % die einzigen nennenswerten Rückgänge im Gesamtzeitraum.
In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein überwiegend positiver Trend mit einigen Schwankungen. Der deutlichste Anstieg ereignete sich 2021 mit einem Plus von 8,7 % auf 25 €/m². Im Jahr 2022 folgte jedoch ein Rückgang um -8,0 % auf 23 €/m², der markanteste Einbruch der letzten beiden Jahrzehnte. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 setzt sich die Aufwärtsbewegung seit 2024 wieder fort.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 25 €/m² | 8.7 % |
| 2022 | 23 €/m² | -8.0 % |
| 2023 | 23 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 24 €/m² | 4.3 % |
| 2026 | 26 €/m² | 8.3 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Thüringen.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Neuhaus am Rennweg | 27 | 0.0 % | 3.3 |
| Steinach (Thüringen) | 28 | 0.0 % | 5.1 |
| Sonneberg | 47 | 0.0 % | 8.2 |
| Gräfenthal | 25 | 0.0 % | 10.1 |
| Katzhütte | 19 | 0.0 % | 10.3 |
| Frankenblick | 30 | 0.0 % | 10.8 |
| Schwarzatal | 29 | 0.0 % | 12.3 |
| Schalkau | 31 | 0.0 % | 14.7 |
| Föritztal | 24 | 0.0 % | 15.3 |
| Masserberg | 19 | 0.0 % | 15.3 |
| Königsee | 27 | 0.0 % | 15.5 |
| Eisfeld | 27 | 0.0 % | 16.3 |
| Großbreitenbach | 29 | 0.0 % | 16.4 |
| Probstzella | 22 | 0.0 % | 17.9 |
| Saalfeld | 61 | 0.0 % | 18.1 |
Sind die Grundstückspreise in Lauscha mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Lauscha sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Lauscha gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Lauscha kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Lauscha gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Lauscha?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Lauscha zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Thüringen können Sie über BORIS TH, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS TH.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Lauscha
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Lauscha:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sonneberg
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
Website:
https://tlbg.thueringen.de/wertermittlung/kontaktE-Mail:
gutachter.saalfeld@tlvermgeo.thueringen.deTelefon:
03671 4610311Fax:
03671 4610399Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sonneberg.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Lauscha erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS TH nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sonneberg anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Lauscha werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sonneberg festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Lauschas. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Lauscha sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sonneberg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Lauscha werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Lauscha wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Lauscha wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Lauscha befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
