Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Königswinter 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Königswinter liegt bei 354 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 900 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 145 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Königswinter entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 354 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 354 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Königswinter wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 31.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Königswinter werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 354 | 0.0 % | 145 | 900 |
| Gewerbe | 109 | 0.0 % | 85 | 150 |
| Landwirtschaft | 2,72 | 7.1 % | 1,3 | 5 |
| Forstwirtschaft | 0,6 | 9.1 % | 0,6 | 0,7 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Königswinter (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Königswinter liegt im Jahr 2026 bei 354 €/m² und verbleibt damit auf dem Niveau des Vorjahres mit 0,0 % Veränderung. Im Jahr 2025 war noch ein Anstieg um 4,1 % auf 354 €/m² zu verzeichnen gewesen, nachdem 2024 ein Wert von 340 €/m² erreicht worden war.
Besonders auffällig zeigt sich die Entwicklung im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert einen markanten Rückgang um 36 €/m² auf 341 €/m² verzeichnete, was einem Minus von 9,5 % entspricht. Dies beendete eine langjährige Wachstumsphase, in der zwischen 2017 und 2021 die Werte kontinuierlich von 310 €/m² auf den Höchststand von 377 €/m² im Jahr 2021 gestiegen waren. In diesem Zeitraum war besonders das Jahr 2017 mit einem Zuwachs von 11,9 % hervorzuheben.
Über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 134 €/m² auf 354 €/m² mehr als verdoppelt, was einem Anstieg von rund 164 % entspricht. Die dynamischste Phase dieser Entwicklung lag zwischen 2003 und 2007, wobei im Jahr 2003 mit einem Sprung um 24,6 % die stärkste relative Veränderung des gesamten Betrachtungszeitraums erfolgte. Nach dem Einbruch 2022 scheint sich der Markt seit 2024 wieder zu stabilisieren, wobei die Werte noch deutlich unter dem Höchststand von 2021 liegen.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 377 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 341 €/m² | -9.5 % |
| 2024 | 340 €/m² | -0.3 % |
| 2025 | 354 €/m² | 4.1 % |
| 2026 | 354 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in NRW.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Bad Honnef | 323 | 0.0 % | 5.5 |
| Hennef (Sieg) | 382 | 4.9 % | 7.9 |
| Sankt Augustin | 562 | 0.0 % | 9.2 |
| Bonn | 597 | -3.6 % | 10.5 |
| Siegburg | 600 | -0.3 % | 11.7 |
| Wachtberg | 444 | 0.0 % | 13.0 |
| Eitorf | 202 | 0.0 % | 15.3 |
| Troisdorf | 572 | 0.0 % | 15.8 |
| Neunkirchen-Seelscheid | 311 | 0.0 % | 17.8 |
Sind die Grundstückspreise in Königswinter mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Königswinter sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Königswinter gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Königswinter kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Königswinter gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Königswinter?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Königswinter zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Königswinter
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Königswinter:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Website:
https://www.gars.nrw/rhein-sieg-kreisE-Mail:
gutachterausschuss@rhein-sieg-kreis.deTelefon:
02241/13-2794Fax:
02241/13-2437Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Aktuelle Immobilienpreise in Königswinter
Neben den Bodenrichtwerten sind auch die aktuellen Immobilienpreise für Käufer und Verkäufer von entscheidender Bedeutung. Während Bodenrichtwerte eine wichtige Orientierungshilfe darstellen, spiegeln die tatsächlichen Immobilienpreise die aktuellen Marktgegebenheiten für Häuser und Wohnungen wider.
Die Immobilienpreise in Königswinter variieren je nach Lage, Ausstattung, Größe und Zustand der Immobilie erheblich. Sowohl beim Kauf als auch bei der Miete von Häusern und Wohnungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über den reinen Bodenrichtwert hinausgehen.
Hier finden Sie die aktuellen Immobilienpreise in Königswinter für Kauf und Miete für Häuser und Wohnungen.
Die Bodenrichtwerte für Königswinter erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Königswinter werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Königswinters. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 31.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Königswinter sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Königswinter werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Königswinter wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Königswinter wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Königswinter befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
