Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Fulda Edelzell 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Fulda-Edelzell? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Fulda-Edelzell finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Fulda-Edelzell liegt bei 151 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 13,5% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 250 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 95 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Fulda-Edelzell 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 151 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 18 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 133 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 13,5%.

Die Bodenrichtwerte für Fulda-Edelzell wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 08.05.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Fulda werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung15113.5 %95250
Gewerbe1253.3 %125125
Landwirtschaft2,612.6 %2,63,5
Forstwirtschaft0,58.7 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Fulda-Edelzell (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Fulda-Edelzell beträgt aktuell 151 €/m² (Stand 2026). Gegenüber dem Vorwert aus dem Jahr 2024 (133 €/m²) entspricht dies einem Anstieg um 18 €/m² beziehungsweise 13,5 %. Über den Gesamtzeitraum seit 2000, als der Wert bei 50 €/m² lag, hat sich der Bodenrichtwert damit etwa verdreifacht.

Die langfristige Entwicklung verlief überwiegend aufwärtsgerichtet, mit einzelnen Rückgängen. Auffällig ist der kräftige Anstieg in den frühen 2000er-Jahren: Nach Stagnation bei 50 €/m² in den Jahren 2000 und 2001 stieg der Wert 2003 um 24,5 % auf 66 €/m², den größten prozentualen Zuwachs im gesamten Betrachtungszeitraum. Bis 2007 erreichte er 89 €/m², gefolgt von leichten Rückgängen auf 84 €/m² im Jahr 2008 und 81 €/m² im Jahr 2009. In den Jahren 2011 und 2012 lag der Wert stabil bei 85 €/m².

In den letzten Jahren zeigte sich zunächst ein deutlicher Aufwärtstrend: Von 2015 (96 €/m²) bis 2018 (126 €/m²) stieg der Bodenrichtwert um 30 €/m², mit einem Zuwachs von 11,5 % im Jahr 2017. Nach einer Stagnation 2019 und weiteren Anstiegen auf 141 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 der stärkste Rückgang der Zeitreihe um 13 €/m² beziehungsweise 9,2 % auf 128 €/m². Nach einem leichten Minus auf 127 €/m² im Jahr 2023 erholte sich der Wert 2024 auf 133 €/m² und liegt mit 151 €/m² nun deutlich über dem bisherigen Höchststand von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021141 €/m²6.8 %
2022128 €/m²-9.2 %
2023127 €/m²-0.8 %
2024133 €/m²4.7 %
2026151 €/m²13.5 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Fulda

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Fulda.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Kohlhaus17113.2 %1.3
Südend22820.0 %1.9
Bronnzell19013.1 %2.3
Johannesberg15523.0 %2.7
Ostend27115.3 %2.7
Ziehers-Süd24419.0 %2.8
Innenstadt59118.4 %3.4
Westend20514.5 %3.9
Nordend31120.1 %4.2
Zirkenbach15023.0 %4.2

Sind die Grundstückspreise in Fulda-Edelzell mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Fulda-Edelzell sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Fulda-Edelzell gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Fulda-Edelzell kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Fulda-Edelzell gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Fulda-Edelzell

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Fulda zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Hessen können Sie über BORIS Hessen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Hessen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Fulda

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Fulda:

Adresse:

Gutachterausschuss Stadt Fulda

Schlossstraße 1

36037 Fulda

Website:

https://www.fulda.de/bauen-wirtschaft/planen-bauen-wohnen/gutachten-preise/

E-Mail:

gutachterausschuss@fulda.de

Telefon:

0661 102-1665

Fax:

0661 102-2651

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Stadt Fulda.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Fulda Edelzell

Die Bodenrichtwerte für Fulda erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Hessen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Fulda werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Fuldas. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 08.05.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Fulda sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Fulda hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Fulda werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Fulda wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Fulda wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Fulda befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen