Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Wiesbaden Mainz-Amöneburg 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Wiesbaden-Mainz-Amöneburg? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Wiesbaden-Mainz-Amöneburg finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Wiesbaden-Mainz-Amöneburg liegt bei 459 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 600 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 320 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Wiesbaden-Mainz-Amöneburg 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 459 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 459 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Wiesbaden-Mainz-Amöneburg wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 08.05.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Wiesbaden werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung4590.0 %320600
Gewerbe1670.0 %150175
Landwirtschaft5,52.4 %5,57

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Wiesbaden-Mainz-Amöneburg (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Mainz-Amöneburg (Wiesbaden) liegt aktuell bei 459 €/m². Gegenüber dem Vorjahr ist der Wert unverändert (0,0 %), nachdem er 2024 bereits um 18 €/m² beziehungsweise 4,1 % gestiegen war.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 174 €/m² auf 459 €/m² erhöht, was einem Anstieg von rund 163,8 % entspricht. Einen deutlichen Sprung verzeichnete 2003 mit +23,8 % (von 185 auf 229 €/m²), während die Jahre 2008 und 2009 mit Rückgängen von 5,8 % und 3,8 % die einzigen längeren Schwächephasen bis 2012 darstellten. Zwischen 2016 und 2018 stiegen die Werte jeweils kräftig, mit +11,7 % im Jahr 2017 als stärkstem Zuwachs seit 2003.

In den vergangenen fünf Jahren erreichte der Bodenrichtwert 2021 mit 489 €/m² seinen Höchststand. Im Folgejahr 2022 sank er um 47 €/m² beziehungsweise 9,6 % auf 442 €/m², der stärkste Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer Seitwärtsbewegung 2023 (441 €/m²) stieg der Wert 2024 wieder auf 459 €/m² und liegt damit weiterhin rund 6,1 % unter dem Höchststand von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021489 €/m²7.0 %
2022442 €/m²-9.6 %
2023441 €/m²-0.2 %
2024459 €/m²4.1 %
2026459 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Wiesbaden

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Wiesbaden.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Mainz-Kastel887-3.4 %1.9
Biebrich937-6.2 %2.5
Erbenheim877-2.2 %3.5
Südost1.117-6.2 %3.9
Mainz-Kostheim839-2.2 %4.2
Schierstein8802.7 %5.4
Mitte1.382-6.8 %5.4
Delkenheim9200.0 %5.8
Bierstadt1.124-8.7 %5.8
Westend1.007-4.5 %5.9

Sind die Grundstückspreise in Wiesbaden-Mainz-Amöneburg mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Wiesbaden-Mainz-Amöneburg sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Wiesbaden-Mainz-Amöneburg gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Wiesbaden-Mainz-Amöneburg kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Wiesbaden-Mainz-Amöneburg gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Wiesbaden-Mainz-Amöneburg

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Wiesbaden zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Hessen können Sie über BORIS Hessen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Hessen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Wiesbaden

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Wiesbaden:

Adresse:

Gutachterausschuss Wiesbaden

Gustav-Stresemann-Ring 15

65189 Wiesbaden

Website:

http://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/planen/bauen/gutachterausschuss/gutachterausschuss.php

E-Mail:

gutachterausschuss@wiesbaden.de

Telefon:

0611 31-6352

Fax:

0611 31-4976

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Wiesbaden.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Wiesbaden Mainz-Amöneburg

Die Bodenrichtwerte für Wiesbaden erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Hessen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wiesbaden anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Wiesbaden werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wiesbaden festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Wiesbadens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 08.05.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Wiesbaden sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wiesbaden hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Wiesbaden werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Wiesbaden wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Wiesbaden wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Wiesbaden befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen