Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Mariental 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Mariental? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Mariental finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Mariental liegt bei 20 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 20 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Mariental entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 20 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 20 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Mariental wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Mariental werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung200.0 %2040
Landwirtschaft2,130.0 %1,13,1
Forstwirtschaft0,60.0 %0,250,6

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Mariental (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Mariental liegt aktuell bei 20 €/m². Gegenüber dem Vorjahr blieb er unverändert (0,0 %), nachdem er 2025 noch um 5,3 % von 19 €/m² auf 20 €/m² gestiegen war. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Wert von 7 €/m² auf 20 €/m² nahezu verdreifacht, was einem Anstieg von 185,7 % entspricht.

Die stärksten Zuwächse fielen in die frühen 2000er Jahre: 2002 stieg der Wert um 14,3 % auf 8 €/m², 2003 um 25,0 % auf 10 €/m². Von 2008 bis 2012 verharrte der Bodenrichtwert nach einem leichten Rückgang von -7,7 % im Jahr 2008 über fünf Jahre bei 12 €/m². Ab 2013 setzte ein kontinuierlicher Aufwärtstrend ein, der 2017 mit einem Plus von 13,3 % auf 17 €/m² seinen deutlichsten Schub erhielt.

In den letzten fünf Jahren erreichte der Bodenrichtwert 2021 mit 21 €/m² seinen bisherigen Höchststand, bedingt durch einen Anstieg von 10,5 % gegenüber 2020. 2022 folgte ein Rückgang um 9,5 % auf 19 €/m², der den größten Einbruch seit 2008 darstellt. Danach stagnierte der Wert 2023 und 2024 bei 19 €/m², bevor 2025 die Erholung auf 20 €/m² erfolgte. Das Niveau von 2021 wurde bislang nicht wieder erreicht.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202219 €/m²-9.5 %
202319 €/m²0.0 %
202419 €/m²0.0 %
202520 €/m²5.3 %
202620 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Niedersachsen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Grasleben600.0 %3.9
Königslutter am Elm600.0 %5.1
Süpplingen230.0 %7.5
Helmstedt750.0 %8.2
Frellstedt200.0 %9.6
Bahrdorf350.0 %9.7
Groß Twülpstedt609.1 %9.8
Wolsdorf200.0 %9.9
Harbke470.0 %11.4
Räbke1820.0 %11.9
Warberg170.0 %12.0
Oebisfelde-Weferlingen440.0 %13.1
Velpke658.3 %13.6
Sommersdorf (Börde)220.0 %15.0
Ingersleben210.0 %15.4

Sind die Grundstückspreise in Mariental mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Mariental sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Mariental gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Mariental kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Mariental gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Mariental?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Mariental zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Mariental

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Mariental:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Helmstedt.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Mariental erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Helmstedt anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Mariental werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Helmstedt festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Marientals. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Mariental sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Helmstedt hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Mariental werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Mariental wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Mariental wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Mariental befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen