Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ahrbrück 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Ahrbrück? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Ahrbrück finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Ahrbrück liegt bei 43 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 10,3% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 48 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 26 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Ahrbrück entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 43 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 4 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 39 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 10,3%.

Die Bodenrichtwerte für Ahrbrück wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Ahrbrück werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung4310.3 %2648
Gewerbe3050.0 %3030
Landwirtschaft1,4935.5 %0,81,5
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Ahrbrück (2001-2026)

In Ahrbrück liegt der aktuelle Bodenrichtwert bei 43 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 39 €/m² entspricht das einem Anstieg um 4 €/m² beziehungsweise 10,3 %. Der Wert liegt damit auf dem höchsten Niveau des gesamten Betrachtungszeitraums seit dem Jahr 2000.

Über den Gesamtzeitraum hat sich der Bodenrichtwert von 14 €/m² im Jahr 2000 auf 43 €/m² mehr als verdreifacht. Die stärkste jährliche Steigerung wurde 2003 mit 26,7 % verzeichnet, als der Wert von 15 €/m² auf 19 €/m² stieg. Rückgänge traten in der Phase bis 2026 nur dreimal auf: 2008 mit -7,7 %, 2009 mit -4,2 % und 2022 mit -9,8 %. Der Rückgang von 2022 stellt die deutlichste Korrektur im gesamten Verlauf dar.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein wechselhafter Verlauf. Nach dem Anstieg auf 41 €/m² im Jahr 2021 (+7,9 %) fiel der Wert 2022 auf 37 €/m² und blieb 2023 unverändert. Seit 2024 steigt der Bodenrichtwert wieder, zunächst auf 39 €/m² (+5,4 %) und zuletzt auf 43 €/m². Damit wurde das Niveau von 2021 um 2 €/m² übertroffen.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202141 €/m²7.9 %
202237 €/m²-9.8 %
202337 €/m²0.0 %
202439 €/m²5.4 %
202643 €/m²10.3 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Hönningen700.0 %3.1
Altenahr1070.0 %3.9
Berg (Ahrweiler)720.0 %6.2
Dernau1610.0 %6.9
Adenau830.0 %11.6
Bad Neuenahr-Ahrweiler3500.0 %11.7
Kempenich720.0 %12.2
Grafschaft2500.0 %12.4
Bad Münstereifel900.0 %12.6
Weibern770.0 %14.5
Meckenheim (Rheinland)4130.0 %14.6
Rheinbach4300.0 %14.8
Oberzissen1020.0 %15.7
Niederzissen1200.0 %17.1
Rieden (Eifel)900.0 %17.5

Sind die Grundstückspreise in Ahrbrück mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Ahrbrück sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Ahrbrück gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Ahrbrück kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Ahrbrück gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Ahrbrück?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Ahrbrück zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Ahrbrück

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Ahrbrück:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Ahrbrück erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Ahrbrück werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Ahrbrücks. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Ahrbrück sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Ahrbrück werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Ahrbrück wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Ahrbrück wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Ahrbrück befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen